Ein herzliches Grüss Gott, miteinander
Erstmals schön, euch gefunden zu haben. Ich bin die Mama eines 27. jährigen autistischen Jungen und hoffe hier bei euch,
Hilfe zu finden.
Aufgrund der Schwerbehinderung meines Sohnes bezog ich noch vor kurzer Zeit Arbeitslosengeld.
Seit einem Jahr erhält mein Sohn Grundsicherung, da sein leiblicher Vater keinen Unterhalt mehr zahlt.
Bei der Antragstellung auf Grundsicherung, vermerkte ich, das dass Kindergeld für mich verwendet wird zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes.
Daraufhin wies mich die Sachbearbeiterin vom Landratsamt daraufhin, das dass Kindergeld angerechnet werden MUSS.
Entweder bei der Grundsicherung oder beim Arbeitslosengeld.
Da ich nicht wusste, das dass Kindergeld gar nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden darf, also zum damaligen Zeitpunkt, sagte ich ihr, dann solle sie es eben anrechnen, wenn es so sein MUSS.
Jetzt erst habe ich erfahren, das das Kindergeld gar nicht auf die Grundsicherung angerechnte werden darf.
Auch hat sich meine Situation verändert, da ich und mein Sohn mit meinem Partner zusammengezogen sind, der ein Haus gekauft hat, das nun abbezahlt werden muss.
Das Arbeitslosengeld ist weggefallen, und ich bat die Dame, das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung anrechnen zu lassen.
Nun meinte sie, ich hätte damals zugestimmt und nun sei dem so.
Zudem sei mein Lebenspartner für unseren Lebensunterhalt zuständig.
Ich könne aber gerne Widerspruch einlegen.
Nun habe ich im Internet schon einiges über Abzweiguntg bei der Familienkasse gelesen...mir raucht der Kopf und ehrlich gesagt, blicke ich überhaupt nicht mehr durch.
Wie verfasse ich denn jetzt den Widerspruch am besten?
Ich sage im voraus herzlichen Dank, für die Erfahrenen hier, die Helfershelferchen hier...
Ich finde es so traurig, als hätten wir Eltern mit unseren besonderen Kindern nicht schon genügend zu tun.
Aber nein, um jeden Pfennig, darf man bitten ....und schlimmer noch kämpfen.
Liebste Grüsse Lydia
Erstmals schön, euch gefunden zu haben. Ich bin die Mama eines 27. jährigen autistischen Jungen und hoffe hier bei euch,
Hilfe zu finden.
Aufgrund der Schwerbehinderung meines Sohnes bezog ich noch vor kurzer Zeit Arbeitslosengeld.
Seit einem Jahr erhält mein Sohn Grundsicherung, da sein leiblicher Vater keinen Unterhalt mehr zahlt.
Bei der Antragstellung auf Grundsicherung, vermerkte ich, das dass Kindergeld für mich verwendet wird zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes.
Daraufhin wies mich die Sachbearbeiterin vom Landratsamt daraufhin, das dass Kindergeld angerechnet werden MUSS.
Entweder bei der Grundsicherung oder beim Arbeitslosengeld.
Da ich nicht wusste, das dass Kindergeld gar nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden darf, also zum damaligen Zeitpunkt, sagte ich ihr, dann solle sie es eben anrechnen, wenn es so sein MUSS.
Jetzt erst habe ich erfahren, das das Kindergeld gar nicht auf die Grundsicherung angerechnte werden darf.
Auch hat sich meine Situation verändert, da ich und mein Sohn mit meinem Partner zusammengezogen sind, der ein Haus gekauft hat, das nun abbezahlt werden muss.
Das Arbeitslosengeld ist weggefallen, und ich bat die Dame, das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung anrechnen zu lassen.
Nun meinte sie, ich hätte damals zugestimmt und nun sei dem so.
Zudem sei mein Lebenspartner für unseren Lebensunterhalt zuständig.
Ich könne aber gerne Widerspruch einlegen.
Nun habe ich im Internet schon einiges über Abzweiguntg bei der Familienkasse gelesen...mir raucht der Kopf und ehrlich gesagt, blicke ich überhaupt nicht mehr durch.
Wie verfasse ich denn jetzt den Widerspruch am besten?
Ich sage im voraus herzlichen Dank, für die Erfahrenen hier, die Helfershelferchen hier...
Ich finde es so traurig, als hätten wir Eltern mit unseren besonderen Kindern nicht schon genügend zu tun.
Aber nein, um jeden Pfennig, darf man bitten ....und schlimmer noch kämpfen.
Liebste Grüsse Lydia