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Verdacht auf Autismus

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    Verdacht auf Autismus

    Hallo Patiko

    Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich schildere einmal worum es geht. Unsere Enkelin wird jetzt 17 Jahre alt.
    Sie ist mit einen Notkeiserschnitt und zwei mal die Nabelschnur um den Hals geboren. Nach erwachen meiner Tochter wurde bestätigt das alles mit dem Kind in Ordnung sei. Am Anfang im Babyalter haben wir nichts auffälliges bemerkt, außer das sie allein vor sich hin spielte nur mit Autos und die immer in eine Reihe gestellt hat. Zum schlafen hat sie sich semtliche Kätepuppen auf den Kopf gelegt. Später merkten wir das sie sich nicht drücken lies, das sie nicht wollte das man ihr die Haare kämmt. Wir dachten uns da auch noch nichts bei. Als dann die Kindergartenzeit anfing war sie sehr zurückgezogen, sie war die älteste in der Gruppe und lies sich von den jüngeren Kindern auch mal schlagen, sie ging nicht ohne Mutti auf andere Kinder zu. Dann kam die Vorschuluntersuchung und da stellte man fest, das sie Defizite hat und es besser wäre, wenn sie erst einmal ein Jahr später eingeschult wird. Dennoch kam sie nach anraten in eine Förderschule. Ich spreche als Oma und kann nicht alles wieder geben. Meine Tochter ist Alleinerziehend seit meiner Enkelins 5 Geburtstag, sie war mit dem Kind zu Psychologen war Jahrelang zur Ergotherapie, war zur Mutterkind Kur, war ein viertel Jahr in der Psychatrie in Uchtspringe. Dort wurde diagnostiziert, das sie Verhaltensstörungen, Emotional und Soziale Störungen hat. Sie war bei mehreren Psychotherpien aber es wurde immer wieder gesagt, sie lässt keinen an sich ran und sie würde immer Hilfe brauchen. Bis wir dann bei der letzten Psychologin sie wegen Autismus untersuchen liesen. Es wurde 1 Test gemacht und Autistische Züge diagnostiziert und die beiden anderen Diagnosen. Meine Tochter ist mitlerweile selbst in Psychologischer Behandlung und musste nun ihre Tochter mit knapp 15 zu ihren Kindesvater geben, der sie auch aufgenommen hat. Obwohl der Kindesvater konsequent ist brachte es auch nichts, es geht nun soweit das sie einfach in ihren Zimmer auf ihre Sachel oriniert und diese unters Bett schmeist. Der Vater ist nun mitlerweile auch an seine Grenzen gestoßen. Wir alle wissen nicht mit dieser Krankheit umzugehen. Das Kind hat zwei Gesichter, manchmal denkt man sie veralbert ein, bringt uns zur Weisglut und grinst noch dabei, man kann es nicht nachvollziehen. So haben die Eltern beim Jugendamt den Antrag gestellt das ihr Kind in betreutes Wohnen kommt.
    Wie geht es weiter, die Mühlen malen langsam. wird vom Jugendamt eine genaue Untersuchung veranlasst, hauptsächlich wegen Autismus und da habe ich meine Bedenken, müssen die Eltern eine Behinderung beantragen.
    Was kommt finanziell auf die Eltern zu. Es sind so viele offene Fragen. Könne Sie mir da etwas helfen.
    Ich hoffe es.
    liebe Grüße oma

    #2
    Hallo liebe Oma,

    ich finde es ja schon erstaunlich, wie nach einem einzigen Test schon Autistische Züge diagnostiziert hat. Hier muss eine ordentliche Diagnostik, am besten in einer Autismusambulanz her.
    Was du schreibst hört sich schon sehr nach Autismus an, deine Tochter/der Kindsvater könnte ja schon mal Kontakt, zwegs Terminabsprache aufnehmen. Ich glaube nicht das das Jugendamt dies tut, die raten vielleicht wohin ihr euch wenden könnt.
    Schau mal, hier habe ich für euch 2 mögliche Ambulanzen gefunden, in Wittenberg u. Magdeburg

    http://www.autismusambulanz-wittenbe.../ueberuns.html

    http://autismus-magdeburg.de/diagnose-autismus


    Auch sollten die Eltern bei der Pflegekasse (Krankenkasse) einen Pflegegrad sowie beim Lansesverwaltungsamt (Ref. Versorgungsamt) in Magdeburg einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die Voraussetzungen sollten auch schon mit der derzeitigen Diagnose vorliegen.
    Änderungen an der Diagnose können auch nachgereicht werden, aber unbedingt angeben das weitere Diagnostik durchgeführt wird.

    Hier der Link:
    https://www.magdeburg.de/Start/B%FCr...&FID=698.125.1

    Wird ein Pflegegrad zuerkannt, hat deine Enkelin Anspruch auf Pflegegeld.
    Auch durch den Schwerbehindertenausweis können je nach Grad der Behinderung und zuerkannter Merkzeichen verschiedene Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.


    Was eine Wohneinrichtung angeht, bedenkt bitte, dass das Jugendamt nur bis zum 18. Geburtstag zuständig ist, dass längerfristig auch eine weitere Wohneinrichtung für Erwachsene in Betracht zu ziehen ist. Hier könnt ihr euch zum Beispiel an die Lebenshilfe wenden. Da kann sicher auch die Autismusambulanz weiterhelfen.

    Da würde ich erstmal anfangen. Einen Termin in einer Autismusambulanz vereinbaren und um die Anträge einreichen.


    Ich hoffe das ich dir erstmal helfen konnte. Ansonsten einfach noch mal fragen.

    lg patiko

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      #3
      Hallo Patiko
      erst einmal vielen Dank für deine Ausführungen. Nun habe ich mir mal den letzten Befund angesehen, weil ich ja schrieb es wurde nur ein Test gemacht.Die Ärztin hat an Tests durchgeführt HAWIK-IV, FSK, AFS, YSR und QB-Test. zusammengefasst hat si dann so, bei L. ist von einer Störung aus dem autistischen Formkreis mit Minderbegabung auszugehen.Sie hat die Tests ausführlich beschrieben, das war vor einem Jahr. Diesen Befunfbericht und alle anderen Befunde hat nunmehr das Jugendamt vorliegen. Was sagst du dazu, sollte nicht jetzt das Jugendamt aktiev werden oder ?

      lg oma


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        #4
        Hallo Oma,
        na das hört sich doch eher nach einer ausführlichen Diagnostik an. Ist deine Enkelin denn in weiterer Behandlung?
        Eine Möglichkeit ist für deine Enkelin autismusspeziefische Förderung zu beantragen, auch hierzu sollte das Jugendamt Auskunft geben können, ggf. ist aber auch das Sozialamt zuständig.

        Wenn deine Enkelin noch zur Schule geht, kann man auch über eine Schulbegleitung nachdenken, auch dieser Antrag wäre beim Sozialamt zu stellen.


        Theoretisch ist nun das Jugendamt am Zug, euch geeignete Wohneinrichtungen zu empfehlen.
        Ich schrieb ja schon, das die Eltern auch selbst aktiv werden können um zu recherchieren ob und wo es bei euch vor Ort od. in der Nähe geeignete Wohneinrichtungen gibt, auch in Hinblick darauf das deine Enkelin in 1 Jahr volljährig wird. Auch sollte schon darüber nachgedacht werden, was aus deiner Enkelin nach der Schule wird und wer ggf. die rechtliche Betreuung übernimmt, wenn sie 18 wird.

        lg patiko

        Kommentar


          #5
          Hallo Patiko
          meine Tochter sprach auch mit dem Sozialamt, die ja dann ab 18 Jahren zuständig sind. Es muss dann per Gericht ein Betreuer genannt werden, der oder die unsere Enkelin ständig begleitet. Wie das alles wird ist man auch überfordert, da wir so etwas überhaupt nicht kennen. Ich bewundere die Menschen, die damit umgehen können und sich aufopfern, es ist schwer. ja und eine Unterbringung in unserer Gegend mit Autismus ist wohl auch ganz schwer etwas zu finden. Die Eltern sind beide im Arbeitsprozess und haben sehr wenig Zeit zur Verfügung. Ich versuche hier im Internet fündig zu werden und hoffe aber auch auf die Unterstützung vom Amt. Unsere Enkelin ist ja von der Förderschule mit der 9.Klasse abgegangen, mehr geht da nicht. Jetzt ist sie in VBJ ich Glaube so heißt das, da könnte sie die 10.Klasse machen wenn die Noten gut wären, was leider nicht der Fall ist. Momentan macht sie ein Praktikum in einen Pflegehein, ob das richtig ist Glaube ich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, das sie für solch eine Arbeit geignet ist. Wie ich schon sagte sie hat für mich zwei Gesichter. Die Lehrer sagen immer sie wäre nett freundlich und zu Hause ist sie der Teufel, kennt keine Regeln, ist bockig, redet nicht,pflegt sich nicht. Ach da sind so viele Dinge passiert. Sie will aber auch ins betreute Wohnen.
          Okay ich schau erst einmal weiter wegen Einrichtungen. Ich wünsche dir und deiner familie einen schönen Sonntag.
          lg. oma

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            #6
            Hallo Oma,
            bei meinen Sohn Patrick (18, atypischer Autist) ist es eher umgekehrt, er hat in der Schule oft Probleme sich anzupassen und einzufügen, während er zu hause gut zu händeln ist.
            Ich denke ebenfalls, dass Pflege vielleicht nicht so das Richtige für deine Enkelin ist, es ei denn sie selbst fühlt sich damit wohl.

            Habt ihr schon darüber nachgedacht, eure Enkelin in eine Werkstatt für behinderte Menschen einzugliedern?
            Sollten Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis zuerkannt werden, könnte möglicherweise eine Erwerbsminderung vorliegen, was eine Voraussetzung f.d. Eingliederung in die Werkstatt für behinderte Manschen ist.
            Dies müsste gegebenenfalls die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit klären.

            Dann hätte eure Enkelin auch Anspruch auf Grundsicherung,wenn sie 18 wird.
            Diese wird beim Sozialamt beantragt.

            Zur rechtlichen Betreuung: Grundsätzlich schaut das Betreuungsgericht erst im Verwandtenkreis (Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister), ob jemand als Betreuer geeignet ist, bzw. dieser das Ehrenamt übernehmen möchte/kann.
            Allerdings könnten die Eltern auch eine Person ihres Vertrauens (so diese das möchte) benennen. Das können Tante od. Onkel sein, aber auch nicht verwandte Personen zu denen der zu Betreuende einen Bezug hat.

            Sollte sich in der Verwandschaft niemand finden, kann das Gericht auch einen Behörden- od. Vereinsbetreuer bestellen.
            Dies kann aber Nachteile für die Eltern haben, vor allem wenn diese mit dem Betreuer nicht auskommen. Mit dem 18. Geburtstag entfällt ja das Sorgerecht (Mitspracherecht) der Eltern.
            Aus diesem Grund habe ich für Patrick die Betreuung übernommen, und würde dies auch jedem raten,der mich deswegen fragt.

            So, dass sind wieder eine Menge Infos für dich

            lg patiko

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              #7
              Hallo patiko

              die Benachrichtigung von dir und Kirsten kann ich nicht beantwortrn, da muss ich mich noch reinfinden. Aber gut so wie ihr das gehändelt habt. Alles gut.
              Deine neuen Infos, oha da kommt ja ganz schön was auf die Eltern zu. Klar wäre die Betreuung durch Mutter oder Vater gut, aber wie soll das gehen, wenn L. nicht mehr zu Hause lebt. Sie ist ja nicht geschäftsfähig und brauch ja bei allen Arzt,- Behördengängen usw. Unterstützung. Und wenn die Wohnunterkunft nicht in unmittelbarer Nähe ist, wie soll das dann gehändelt werden. Hat denn hier im Forum solche Erfahrungen. Dein Sohn ist ja wenn ich das richtig gelesen habe bei euch zu Haus, da ist es ja klar das du die Betreuung übernommen hast. Ach Fragen ohne Ende.

              lG. oma

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                #8
                Hallo Oma,
                ich selbst bekomme das gut gehändelt, bin ja mit Patrick alleine seit 8 Jahren schon. Man kann die Betreuung auch für einzelne Bereiche bestellen. Folgende Aufgabenkreise sind möglich:
                Aufenthaltsbestimmung
                1. Gesundheitssorge
                2. Vermögenssorge
                3. Geltendmachumg von Ansprüchen gegenüber aller Behörden, Krankenkassen, RV-Versicherungsträger
                4. Vertretung gegenüber Behörden, (s Pkt. 3)
                5. Wohnangelegenheiten

                Da kann auch die Betreuungsbehörde weiter helfen, die ist zur Betreuung der erste Ansprechpartner.

                vielleicht solltest du mal hier lesen: mein Thema dazu hier im Forum

                https://www.intakt.info/forum/forum/...was-ist-zu-tun

                ober hier: mein Blog hier im Forum

                https://www.intakt.info/forum/blogs/...ollj%C3%A4hrig

                Da hebe ich viele Infos zusammen getragen und von meinen Erfahrungen bisher berichtet.

                Wichtig ist neben der Suche einer geeigneten Wohneinrichtung, hier gibt es wahrscheinlich auch Wartezeiten, den Pflegegrad und den Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Auch hier gibt es Bearbeitungszeiten.
                ich habe bei beiden damals ein knappes Jahr gewartet, das Pflegegeld wird dann nachgezahlt (ab Antragstellung) und der SBA ist gültig ab der Antragstellung.

                So nun muss ich mich um patricks Grusi-Antrag kümmern, gigt einiges zu kopieren.......

                lg patiko

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                  #9
                  Ach so wegen den Benachrichtigungen......ich suche da auch immer wie ich antworten kann

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                    #10
                    Hallo Ihr Beiden,

                    ich muss zugeben, dass das mit dem Erstellen von Nachrichten nicht ganz so einfach ist und werde das auch mit in die Überarbeitung und Erneuerung unserer Webseite im Laufe des Jahres mit anbringen. Man muss einiges beachten, sondern landet eine Nachricht auch mal an der Pinnwand des angeschriebenen Users.

                    Also:
                    1.) Ihr habt eine Nachricht erhalten. Also oben auf Notifications, Nachrichten gehen.
                    2.) In der linken Leiste am Rand seht ihr dann eine Übersicht z.B. Eingang, da wieder drauf klicken
                    3.) Ihr sucht euch die Nachricht aus auf die ihr antworten wollt und klickt die Überschrift der Nachricht an
                    4.) Wenn die Nachricht nun im Fenster erscheint, oben auf antworten klicken
                    Automatisch geht der Cursor in das freie Feld unter der Nachricht und ihr könnt schreiben
                    5.) Wenn ihr fertig seid, unten rechts auf Post klicken.

                    Zur Sicherheit könnt ihr oben links noch in einem Streifen lesen: Teilnehmer sind User x und ihr selbst. Man kann auch mehrere Personen da eintragen und eine Sammelnachricht versenden.

                    Wenn ihr jemanden eine Nachricht schicken wollt, müsst ihr einfach auf den Namen gehen und dann auf den Botton Nachricht. Aufpassen, dass es auch wirklich eine Nachricht ist und keine Mitteilung. Letztere würde wieder an der Pinnwand landen und wäre keine private Nachricht.

                    Sollten bereits mehrere Nachrichten unter einer Überschrift hin- und her gelaufen sein, befinden die sich alle gesammelt unter der Überschrift zum nachlesen.
                    Zuletzt geändert von Kirsten; 26.03.2019, 11:10. Grund: Anmerkung

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Kirsten,
                      danke für die Erläuterung. Ich hatte das nachrichten beantworten auch mal einfacher in Erinnerung.

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                        #12
                        hallo Patiko
                        ich habe mal gesucht wegen den Kosten für eine Unterbringung . Nun habe ich was gefunden, kann aber da nicht viel anfangen. Schau doch bitte mal rüber, vielleicht kannst du mir das besser erklären. § 1
                        Laufende Leistungen
                        zum Unterhalt bei Vollzeitpflege


                        (1) Wird Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gewährt, so ist der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe sicher zu stellen. Er umfasst auch die Kosten der Erziehung.
                        (2) Die laufenden Leistungen zum Unterhalt werden pauschal in einem monatlichen Grundbetrag und einem monatlichen Erziehungsbetrag gemäß § 39 Abs. 1 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind.
                        (3) Die gemäß § 39 Abs. 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zudem zu gewährende Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallversicherung und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung erfolgt gemäß § 3 .


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                        | zur Einzelansicht

                        § 2
                        Grundbetrag und Erziehungsbetrag


                        (1) Für den monatlichen Grundbetrag (Materielle Aufwendungen) und den monatlichen Erziehungsbetrag (Kosten der Erziehung) gelten folgende Sätze:
                        Altersgruppen
                        Grund-
                        betrag
                        in Euro
                        Erziehungs-
                        betrag
                        in Euro
                        Kinder im Alter von 0
                        bis unter 6 Jahren
                        560
                        245
                        Kinder von 6
                        bis unter 12 Jahren
                        644
                        245
                        Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren sowie junge Volljährige
                        709
                        245.
                        Grund- und Erziehungsbetrag werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres, erstmals zum 1. Januar 2020, an die für das jeweilige Jahr ausgesprochenen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. angepasst, sofern nicht das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration eine abweichende Regelung trifft. Der sich aus der Anpassung ergebende neue Betrag wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.
                        (2) Darüber hinaus können die Jugendämter für spezifische Pflegeformen Zusatzbeträge beim Erziehungsbetrag gewähren, wenn dies im Einzelfall geboten ist.
                        (3) Für Sonder- und Heilpädagogische Pflegestellen kann der örtliche Träger der Jugendhilfe einen Zusatzbetrag zu den Kosten der Erziehung gewähren. Dieser sollte sich ausrichten an den Besonderheiten des erzieherischen Mehraufwands im Einzelfall. Er kann für Sonderpädagogische Pflegestellen bis zu einer Höhe von 100 Euro und für Heilpädagogische Pflegestellen bis zu einer Höhe von 200 Euro gewährt werden.
                        (4) Für die Übergangsbetreuung und -pflege, auch Bereitschaftsbetreuung und -pflege genannt, sollte ein nach den Besonderheiten des Einzelfalls gestaffelter zusätzlicher Erziehungsbetrag eine Höhe bis zu 90 Euro nicht überschreiten.
                        (5) Von den Höchstbetragsregelungen der Absätze 3 und 4 kann abgewichen werden. Hierüber entscheidet der örtliche Träger der Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen.


                        liebe Grüße Oma

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                          #13
                          Hallo Oma,
                          diese Tabellen beinhalten die Summen, die Pflegeeltern vom Jugendamt für Ihnen anvertrauten Pflegekinder bekommen.
                          LG,
                          amai

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Oma,
                            amai hat Recht mir ihrer Aussage. Sofern deine Enkelin noch nicht volljährig ist, übernimmt das Jugendamt die Kosten für die Unterbringung in einer Wohneinrichtung. Es kann je nach Verdienst der Eltern ein Eigenanteil fällig werden, das prüft das Jugendamt dann bei Antragstellung.

                            Allerdings ist mir nicht bekannt wie das bei behinderten Kindern aussieht, weil bei einer anerkannten Behinderung (Pflegegrad, Grad der Behinderung) die Pflegekasse teilweise die Kosten für eine Unterbringung übernimmt. Auch über die Grundsicherung b. Erwerbsminderung nach dem SGB XII können Kosten übernommen werden, wenn deine Enkelin volljährig wird. Auch das Pflegegeld müsste für die Kosten verwendet werden.

                            Es kann also von Vorteil sein, einen Pflegegrad u. Schwerbehindertenausweis zu beantragen, das habe ich dir bereits geschrieben. Das solltet ihr schnellstens angehen, wenn nicht schon geschehen.

                            Wenn eine Wohneinrichtung gefunden ist, bitte bedenken: Es kann Wartezeiten geben !!!!!!!!!

                            Die Kosten für die Unterbringung erfragt ihr am besten direkt bei den Wohneinrichtungen, dort weis man dann auch was von der Pflegekasse u. den Ämtern übernommen wird.


                            lg patiko

                            Kommentar


                              #15
                              Guten Morgen
                              vielen Dank für eure Hilfe. Behinderungsgrad ist in Arbeit, wegen Pflegegrad haben wir bedenken ob da sich was machen lässt. jetzt bin ich auf der Suche nach einer Wohneinrichtung und das ist hier ganz schwer, denn es geht ja wegen Autismus. Vom Jugendamt noch kein Rücklauf.

                              lg oma

                              Kommentar


                                #16
                                Hallo Oma;
                                ich kann dir nur raten trotzdem einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.
                                Bei der Begutachtung geht es auch um solche Fragen: Wie gut wird der Alltag gemeistert und wobei wird Hilfe benötigt? Wie selbstständig ist deine Enkelin?
                                Also ruhig probieren.

                                Mir ging das damals auch so, als ich nach beiden Dingen gefragt wurde, das ich dachte. " Waaas, mein Sohn schwer behindert und ein Pflegefall !?!?!?!?" Schon weil bei Patrick ja eher die Beaufsichtigung, Begleitung und Anleitung im Vordergrund stand, als pflegerische Maßnahmen.
                                Er bekam, entgegen der Einschätzung (mir gegenüber) der Gutachterin, Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz zuerkannt. Dies entspricht dem jetzigen Pflegegrad 3.

                                lg patiko

                                Kommentar


                                  #17
                                  Hallo Patiko
                                  ich werde das den Eltern mitteilen und sie sollten das beantragen, vielleicht kommt da mehr raus als man denkt. Gestern wurde meine Tochter informiert, das das Jugendamt zur Enkelin kommt. Obwohl beide Elternteile ihre Situation erzählt haben, eben das die Mutter weit an ihre Grenzen gestoßen ist und selbst in Phsychischer Behandlung ist und daher die Tochter zum Kindesvater geben musste und der nun auch an seine Grenzen gestoßen ist, fragt doch das Jugendamt meine Tochter, ob sie ihr Kind nehmen würde. Hallo die haben nichts durchgelesen, da könnte ich son Hals bekommen. Nun mal sehen was da Heute raus kommt. Ich melde mich wieder.
                                  Tschüss Oma

                                  Kommentar


                                    #18
                                    Hallo Oma,
                                    leider können Ämter oft sehr langstielig sein!!!!!
                                    Ich hoffe die kapieren die Sachlage.

                                    lg patiko

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                                      #19
                                      Hallo Patiko
                                      hier Oma, ja ich war lange nicht da, viel zu tun dann die Aufregungen mit der Enkelin.
                                      Die BVJ hat sie ohne Hauptschulabschluss am 04.07. beendet. wenn wir nicht nachgehakt hätten würden wir dumm sterben. Nach Anfrage und Termin kam jemand vom AAmt zur BVJ und beantragt das unsere Enkelin psycholpgisch vom Amt untersucht werden muss. Das ist nun mitlerweile geschehen und laut Befundberichtwurde sie nach ICF geprüft und sie kann nur eine berufliche Förderung und Integration im Rahmen einer WFBM ich denke mal das heist Werkstatt für behinderte Menschen angehen. Was nun, da malen auch die Mühlen langsam, denn das AA muss ja nun Werkstätten vorweisen oder? jedenfalls wollen sie nun mit uns noch mal zusammen kommen, fragt sich nur wann. Am 4.7. ist sie ja quasi auf der Straße. Vom Amt für Versorgung kam jetzt der Bescheid, aber die hatten das Gutachten noch nicht vom AA, sie bekam 40% Behinderung. Das reicht doch nicht oder?
                                      Meinst du wir sollten nunmehr den Pflegegrad beantragen?
                                      Es wäre schön von dir zu lesen und ich hoffe bei dir geht alles gut.
                                      Ach ja die ausführlichen Test s wegen Autismus haben sich auch erst in den Juli verschoben. Wohl dem wer Gesund ist, es ist schlimm.
                                      l.Grüße Oma

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                                        #20
                                        Sorry Oma,
                                        irgendwie ist dein letzter Beitrag an mir vorbei gerauscht.Ich war auch eine zeitlang nicht hier......ich hoffe die Wohnsituation für deine Tochter hat sich gelöst.

                                        Ich würde auf jeden Fall einen Pflegegrad beantragen, wenn der vorliegt beim Versorgungsamt eine Neufeststellung des GdB beantragen. Der GdB ist keine Prozentangabe.

                                        Ja mit der Bedeutung von WfbM, hast du Recht. Meistens werden diese von der Lebenshilfe betrieben. Die Eingliederung erfolgt über die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit. Die Untersuchung beim med./psych. Dienst gehört leider dazu wenn nicht nach Aktenlage entschieden werden kann.
                                        In der Regel sollte dies nicht zu lange dauern (bei Patrick warens knapp 5 Monate).

                                        Ist eine Werkstatt gefunden, tagt der Fachausschuss der Werkstatt, wird der Aufnahme zugestimmt ist eigentlich schon alles geklärt.
                                        lies mal hier: https://www.intakt.info/forum/blogs/...s-arbeitsleben

                                        Grundsätzlich kann man jederzeit in die Werkstatt eingegliedert werden, üblich ist ab August oder September (Ende Sommerferien)

                                        Hier mal eine Liste für Sachsen Anhalt:
                                        https://www.lag-wfbm-sachsen-anhalt....ten-liste.html

                                        Patrick ist seit August auch in einer WfbM beschäftigt, der Übergang von Schule in die Werkstatt vollzog sich problemlos, auch weil bei uns Schule (sonderpädagogischer Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung") Lebenshilfe, Integrationsfachdienst und Agentur f. Arbeit gut vernetzt sind.

                                        lg Patiko

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                                          #21
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                                          ich weis nicht wo mein letztes Schreiben an dich abgeblieben ist, aber ich sag dir mal den neusten Stand.
                                          Also unsere Lisa hat ein Behinderungsgrad von 50%, die Pflegekasse hat sie begutachtet aber sie hat nur Pflegegrad 1 bekommen. Das haben wir nun erst einmal so hin genommen. Jetzt geht es nun darum wenn sie demnächst 18 wird. Fällt da automatisch das Sorgerecht der Eltern weg. Und wie meinst du das mit der Grundsicherung beantragen, was bedeutet das und wo muss das beantragt werden. Da unsere Enkelin einen IQ von 62 hat, fällt sie unter die Obhut des Sozialamts und da liegt momentan alles auf eis, weil sie eben noch keine 18 ist und daher auch noch keine Einrichtung für das betreute Wohnen gefunden wurde.Arbeiten tut sie ja seit September in der Werkstatt. Vielleicht kannst du mir nochmals helfen.
                                          lG. Oma

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                                            #22
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                                            ich verlinke Dir mal einige Ratgeber von BVKM:

                                            18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?
                                            https://bvkm.de/wp-content/uploads/2...rden_web-2.pdf

                                            Merkblatt zur Grundsicherung:
                                            https://bvkm.de/wp-content/uploads/2...i-2019_web.pdf

                                            Vielleicht helfen Dir die Rechtsratgeber schon mal etwas weiter.

                                            LG
                                            Monika

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                                              #23
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                                              um die rechtliche Betreuung müssen die Eltern sich kümmern, dazu Kontakt mit der Betreuungsbehörde (Landkreis) aufnehmen. Ich hatte dir dazu schon weiter oben was geschrieben.
                                              In der Regel macht die Betreuungsbehörde einen Hausbesuch um alle Daten aufzunehmen, dann beauftragt das Gericht ein medizinisches Gutachten, liegt dieses vor erfolgt die Anhörung bei Gericht. Die Bearbeitung dauert ca. ein halbes Jahr.
                                              Entweder übernehmen die Eltern die rechtl. Betreuung selbst oder benennen eine Person ihres Vertrauens. Findet sich in der Familie niemand kann das Gericht einen Behörden-/Berufsbetreuer oder auch einen Betreuungsverein einsetzen.

                                              Die Grundsicherung wird beim zuständigen Sozialamt beantragt, s. auch Monikas Links.

                                              lg patiko

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                                                #24
                                                Danke dir, das mit der Betreuung müssen die Eltern sich noch mal absprechen, da sind noch viele Fragen offen.
                                                lG Oma

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                                                  #25
                                                  Kontakt zur Betreuungsbehörde aufnehmen, da können alle Fragen geklärt werden, dazu ist ja der Hausbesuch da.

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