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Kündigung durch Wohnheim

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    Kündigung durch Wohnheim

    Hallo,
    vielleicht kann mir jemand zu folgendem Problem einen Rat geben. Meine Tochter wohnt in einer Einrichtung für behinderte Jugendliche. Da sie nun schon 21 Jahre alt ist und in den Erwachsenenbereich wechseln muss, bin ich schon lange auf der Suche nach einem neuen Wohnheim. Das Problem ist nun, dass die Einrichtung meiner Tochter den Platz nur noch bis zum Ende des Jahres zur Verfügung stellt, da ich bis jetzt keine neue Einrichtung gefunden habe. Man akzeptiert es nicht, dass ich einige Häuser abgelehnt habe (die wirklich nicht für meine Tochter geeignet sind) und ich müßte auch Häuser akzeptieren, die weiter weg liegen. Nun habe ich große Angst, was passiert, wenn ich bis Ende des Jahres keine neue Wohnalternative finde.
    Viele Grüße
    Karin

    #2
    AW: Kündigung durch Wohnheim

    Hallo Karin,

    herzlich Willkommen hier im Forum. Das Thema Wohnen und vor allem die fehlenden Wohnangebote treiben Eltern immer mehr in die Verzweiflung. Zwar gibt es teilweise Angebote im Heimatbereich, aber wenn, sind diese Plätze sehr rar.

    Und nicht nur das. Adäquate Angebote mit einem Personalschlüssel, der eine gesicherte Betreuung zulässt..........ein Wunschtraum, der leider nicht in Erfüllung gehen wird.
    Man hat eben nicht damit gerechnet, dass Menschen mit Behinderung dank der Medizin, heute eine relativ gute Lebenserwartung haben und vor allem auch am Leben teilhaben wollen und laut UN-BRK, auch "dürfen"!
    Mit der Umsetzung der UN-BRK tun sich die verantwortlichen Stellen schwer.

    Egal wo man sich in unserem Land umhört, überall heißt es "mit Wartezeit", oder wenn keine verwertbare Arbeit vorliegt, dann eben reine Pflege!

    Auch wenn wir ein Land sind, haben wir 16 Bundesländer mit verschiedenen Systemen. Alleine Bayern ist sogar noch einmal in 7 Bezirke aufgeteilt. Jeder kocht seine Suppe anders.

    Bei uns in Unterfranken, müsstet ihr ein Wohnheim vorziehen, welches im näheren Umfeld (können bis zu 120 KM entfernt sein) einen freien Platz vorhält. Ein wichtiges Kriterium ist auch noch der vorhandene, oder nicht vorhandene Werkstattbesuch. Werkstattbesucher mit wenig Anforderung an Betreuung, dürfen in Lebenshilfe Wohnheime. Kandidaten, die "nur" eine Tagesförderstätte besuchen, oder zuhause rund um die Uhr gepflegt werden, lehnen die Lebenshilfe Wohnheime ab. Hat auch was mit der Finanzierung zu tun.

    Große Verbände halten Wohneinheiten vor, die mit "zu" wenig Personal, ein Wohnen, oder sagen wir ein "Zuhause" sein sollen. Ein Zuhause, das eher einem "Verwahren" gleicht. Die Hände sind ihnen allen gleichermaßen gebunden, weil die Kostenträger eine nicht nachvollziehbare Preispolitik betreiben. Dass die Verbände mit allen Mitteln versuchen, diese Politik und Wege mitzugehen, hilft Betroffenen und ihren Angehörigen überhaupt nicht, nein, es treibt Eltern sogar in eine tiefe Verzweiflung und Depression.

    Wir reden alle von Inklusion und vergessen dabei wie es ist, wenn unsere Kinder nicht mithalten können. Wer nicht mithalten kann, wer keine Lobby hinter sich hat, verliert in unserem System. Und es werden immer mehr, die verlieren werden.

    Du musst dein Kind in kein Wohnheim geben, welches du als nicht geeignet betrachtest. Du kannst dein Kind auch jederzeit wieder aus einem Wohnheim herausholen. Wenn du ein Wohnheim für geeignet hältst, musst du beweisen, warum gerade dieses. Wenn du Glück hast, bekommst du die Genehmigung, bzw. eine Kostenzusage.

    Du bist nicht verpflichtet, ein volljähriges Kind zuhause zu versorgen. Aber es kann sein, dass du durch unser System, moralisch dazu verpflichtet wirst, weil es keine geeigneten Angebote, bzw. Plätze gibt.
    Auch das ist Deutschland. Es gibt nicht nur fehlende Krippenplätze als Entlastung für junge Eltern, die mittlerweile erfolgreich mit Schadensersatzzahlungen eingeklagt werden können. Es gibt auch fehlende Wohnheimplätze für erwachsene Kinder, die bereits im Rentenalter sein können und deren Eltern nichts weiter möchten, als dass sie nach 30, 40 und mehr Jahren einmal Zeit für sich haben können. Ohne Ansprüche auf Schadensersatz, Lohnausfall, oder ein verloren gegangenes Leben.

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      #3
      AW: Kündigung durch Wohnheim

      Hallo Myriam,

      deshalb brauchen wir endlich personenzentrierte Leistungserbringung. Die Leistungen dürfen nicht mehr an stationäre Einrichtungen gebunden sein, das verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

      In Mittelfranken, Niederbayern und der Oberpfalz gibt übrigens inzwischen einen Anbieter, der betreute Wohnplätze auf landwirtschaftlichen Betrieben vermittelt: www.sozialteam.de
      Ansonsten sollte man das persönliche Budget beantragen für eine Assistenz, die das Wohnen zuhause auch bei Erwachsenen mit Beeinträchtigung weiter möglich macht.

      Christine

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        #4
        AW: Kündigung durch Wohnheim

        Hallo Chripi,

        gerade bin ich an dem Thema wieder mal dran und ganz so einfach ist das nicht. Aber wir sind dran. Wenn ein Mensch eine verwertbare Leistung im Arbeitsbereich erbringen kann und keine Nachtwache braucht, mag es vereinzelt mittlerweile und immer besser funktionieren. Bei Menschen mit hohem Hilfebedarf hingegen, läuft man immer noch gegen Betonmauern an. Da geht es dann auch um eine Finanzierung einer Nachtwache usw. Die immens hohen Kosten auf einzelne kleine Wohngruppen zu verteilen, bereitet vielen Kostenträgern nicht nur Bauchschmerzen, sondern sie lehnen es von vorne herein kathegorisch ab.

        Ich bin gespannt,l was heute Abend der Themenabend in Würzburg bringt. Gerade habe ich auch dort einen Beitrag eingestellt. Ich persönlich erhoffe mir, dass dabei auch solche Themen besprochen werden. Inklusion gehört eben auch in diesem Bereich hinein, wird leider oft vergessen.

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          #5
          AW: Kündigung durch Wohnheim

          Hallo Christine,

          Zitat von chripri Beitrag anzeigen
          Ansonsten sollte man das persönliche Budget beantragen für eine Assistenz, die das Wohnen zuhause auch bei Erwachsenen mit Beeinträchtigung weiter möglich macht.
          mit "zuhause" meinst Du aber nicht das Elternhaus, oder?
          Ansonsten hat Kirsten ja schon geschrieben, dass das PB bei Menschen mit sehr hohem Hilfebedarf sehr schwierig durchzusetzen ist. Ich weiß, dass Eltern in Unterfranken gerade dabei sind, aber das ist wirklich sehr "hartes Brot"

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            #6
            AW: Kündigung durch Wohnheim

            Hallo Zippe,

            ich kann in Unterfranken wirklich uneingeschränkt Mut machen, nicht lange mit dem Bezirk herumzuverhandeln, sondern nach 3 Monaten (Untätigkeitsklage) oder bei dringendem Bedarf sofort einen Eilantrag an das Sozialgericht zu stellen. Ich bin beim Bezirk auch mehrere Jahre gegen Mauern gerannt. Als ich dann Klage einreichte, habe ich mich zwar auf einen Vergleich eingelassen, weil der Bezirk dem Gericht keine konkreten Zahlen vorlegte. Aber im Prinzip hab ich alle meine Forderungen durchsetzen können! Nur Mut und das Würzburger Sozialgericht ist ja eines der schnellsten in ganz Bayern!

            Christine

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              #7
              AW: Kündigung durch Wohnheim

              Hallo Christine,

              Deine Tochter sitzt zu Hause und wird in der Schule zieldifferent unterrichtet - soweit ich weiß. Was hast Du wie und wo beim Sozialgericht Würzburg beantragt und durchgesetzt, bitte konkrete Angaben, statt vager Statements. Hat Deine Tochter eine wirkliche Chance auf einen "richtigen" Schulabschluss oder wird sie "zieldifferent" unterrichtet - ich bitte um konkrete Nachrichten, anstatt allgemeiner "Durchhalteparolen".

              Eleonore

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                #8
                AW: Kündigung durch Wohnheim

                Meine Tochter sitzt nicht zuhause, sondern hat zweimal die Woche Nachmittagsunterricht und ist an allen Familienunternehmungen beteiligt, hat fast jeden Tag intensiven soziale Kontakte auch zu anderen Personen als ihrer Familie. Im übrigen hat meine Tochter einen Herzfehler und ist gesundheitlich dadurch viel labiler als andere behinderte Jugendliche, kann also nicht soviel Stress wegstecken.
                Ich war mit folgenden Klagen erfolgreich gegen den Bezirk:
                1. Der Bezirk hat mir in der Grundschulzeit insgesamt 5500,- € bei den Rückerstattungen des Schulbegleiters gekürzt. Das musste er vollständig nachzahlen.
                2. Der Bezirk hat sich zwei Jahre lang gewehrt, meiner Tochter mehr als ca. 15 Schulbegleiterstunden pro Woche zu genehmigen. Das Sozialgericht verpflichtete den Bezirk schließlich zur Zahlung von 25 Wochenstunden, inzwischen bekommen wir über 30 Wochenstunden.

                Christine

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                  #9
                  AW: Kündigung durch Wohnheim

                  Nochwas, das gehört zwar nicht hierher, weil es hier um die Frage selbstbestimmten Wohnens geht, aber zur Frage des Schulabschlusses: Welchen Schulabschluss bekommt denn z.B. ein Kind in der Förderschule "Geistige Entwicklung"? Oder was ist eine Schulabschluss der Förderschule Lernen auf derm ersten Arbeitsmarkt wert? Wenn meine Tochter die Regelschule verlassen wird, wird sie rechtlich genau diesselbe Ausgangssituation haben, auf den ersten Arbeitsmarkt eine Ausbildung machen zu können wie andere Kinder auch, die die Förderschule besucht haben. Wohlgemerkt rechtlich. Faktisch hat sie eine viel bessere Ausgangssituation, weil sie in der Regelschule viel mehr lernen konnte als in einer Sonderschule. Das bitte ich nun nicht in Frage zu stellen. Das ist schon allein dadurch bewiesen, dass sie an der Regelschule Dinge gelernt hat, die in der Förderschule gar nicht im Lehrplan stehen. Zweitens hat sie noch etwas gelernt, was man eben nur in einer Regelschule lernen kann: Sich gegenüber nichtbehinderten Kindern behaupten, sich in unserer heterogenen Gesellschaft sozial integrieren. Z.B. hat sie letzte Woche in der Pause zusammen mit einem Jungen ihrer Klasse selbstgebackene Muffins für den Schullandheimaufenthalt mit ihrer Klasse verkauft. Die Schulbegleiterin hielt sich bewusst im Hintergrund. Mittags kam sie strahlend und von Selbstbewusstsein nur so strotzend nach Hause...

                  Christine

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                    #10
                    AW: Kündigung durch Wohnheim

                    Zitat von chripri Beitrag anzeigen
                    Welchen Schulabschluss bekommt denn z.B. ein Kind in der Förderschule "Geistige Entwicklung"?

                    Christine
                    Wie es in anderen Bundesländern aussieht weis ich nicht, aber bei uns in Brandenburg: keinen anerkannten
                    Die Schulabgänger tauchen zwar in den Statistiken auf, aber nur als Abgänger.....was dann im Umkehrschuß heißt: keinen Abschluss erreicht
                    Zuletzt geändert von patiko; 17.03.2015, 08:28. Grund: Ergänzung

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                      #11
                      AW: Kündigung durch Wohnheim

                      Hallo,
                      wir haben privat eine Kleinstgruppe für geistig Behinderte jungen Menschen aufgemacht und alle Streitigkeiten mit dem Bezirk und dem persönlichen Budget auf uns genommen. Wir haben Mitarbeiter eingestellt und arbeiten als kleines Familienunternehmen, weil meine Eltern zwei geistig behinderte Kinder in die Familie aufgenommen hatten und diese nun Erwachsen sind. Die beiden wollten nicht ins Heim und da brauchten wir eine Möglichkeit, dass sie bei uns bleiben konnten. Nun sind es schon 3 in der Gruppe. Zwei leben in einer Wohnung als WG. Und der dritte hat sein eigenes Reich, worauf er auch sehr stolz ist.
                      Wir möchten die Gruppe jedoch klein halten, damit auch jeder zu seinem Recht kommt. Also mehr wie 5 werden es nicht. Jeder hat zwischendurch auch mal Einzelbetreuung und seine eigene Familie je nach Bedarf und es klappt supi. Wir wohnen übrigens in Oberfranken und frage nicht nach Sonnenschein im Bezirk. Mittlerweile wissen sie, dass wir zur Not auch Klagen (haben wir auch schon mehrmals) und gewinnen jedesmal. ;)
                      Wir helfen gerne auch mal mit Ratschlägen und zwar gratis über unseren Verein, den wir zusätzlich gegründet haben.
                      LG und bloß nicht aufgeben.

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                        #12
                        AW: Kündigung durch Wohnheim

                        Hallo lucie81,

                        das hört sich sehr gut an - könnten wir privat per Email weiter korrespondieren - wie habt Ihr das bürokratisch geschafft - was ist umsetzbar davon in Würzburg? Können wir weiter diskutieren über: rosemarie-altmann@t-online.de.

                        Bis bald

                        Eleonore

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                          #13
                          AW: Kündigung durch Wohnheim

                          Hallo lucie81,

                          herzlich willkommen hier im Intakt-Forum

                          Eure Aktivitäten würden mich und bestimmt auch andere Eltern sehr interessieren.

                          Haben die WG-Bewohner tagsüber eine Arbeit (freier Arbeitsmarkt oder WfbM) oder Beschäftigung (Tafös)?
                          Gibt es eine Nachtbereitschaft oder eine Nachtwache?
                          Wie viel Fachpersonal habt Ihr?

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                            #14
                            AW: Kündigung durch Wohnheim

                            Hallo Inge,
                            also geschafft haben wir das in erster Linie als Familie, um Stunden abzufangen, bis wir sie beim Bezirk durch bekommen haben.
                            Unser drei haben die Pflegestufen 1,2 und 3. Zwei gehen Tagsüber in die WfbM. Der Dritte Junge Mann mit Pflegestufe 3 ist nicht mehr Arbeitsfähig und wird auch Tagsüber zu Hause betreut. Nachtbereitschaft machen wir momentan noch ehrenamtlich. Ist aber in Bearbeitung mit guter Aussicht wird sie eventuell als Bereitschaft bezahlt. Jeder anteilig.
                            Ich persönlich bin Heilerziehungspflegerin und fest angestellt. Mein Bruder ist Altenpfleger und hat viel Erfahrung mit Behinderungen. Unsere Mutter ist Krankenschwester mit heilpädagogischer Ausbildung und immer erreichbar im Notfall. Wir schulen unsere Helfer regelmäßig selbst und machen immer mal diverse Kurse mit die uns Interessieren, auch unsere Helfer müssen mit. Wir arbeiten Hand in Hand und das klappt echt gut.
                            Lg

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                              #15
                              AW: Kündigung durch Wohnheim

                              Mal ein kurzer Überblick über Leistungen der einzelnen Gruppenmitglieder.
                              Jeder bekommt:
                              Sozialamt: Grundsicherung/jeder für sich vollen Satz, auch die beiden, die gemeinsam als WG wohnen +Mehrbedarfsentschädigung bei Behinderung/ca. 150€ + Haushaltshilfe/je nach Bedarf 2-2,5Stunden an allen Tagen im Monat + Miete

                              Krankenkasse: Pflegegeld/je nach Einstufung, zusätzliche Betreuungsleistungen/je nach Bedarf 100-200€, Verhinderungspflege, Wohngruppenzuschlag je 200€/ab 3Personen mit Pflegestufe + Pflegesachleistungen/für Handschuhe, Desinfektionsmittel ect.

                              Bezirk: 200€ für Fahrten mit Taxi oder Behindertenfahrdienst, Freizeitassistenz/ca. 10-12Stunden in der Woche, demnächst anteilig bezahlte Nachtbereitschaft

                              Habe gerade die Ordner nicht zur Hand, also dies ist ungefähr ein Überblick.
                              Zuletzt geändert von lucie81; 17.03.2015, 21:37.

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