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Umzug wegen Eigenbedarf, finanzielle Mitte fehlen

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    Umzug wegen Eigenbedarf, finanzielle Mitte fehlen

    Hallo

    Wir haben einen behinderten Sohn 100% Merkzeichen G aG H, wohnen zurzeit noch in einer Mietwohnung unser Vermieter hat Eigenbedarf angekündigt. jetzt haben wir kurzfristig eine Wohnung gefunden ist auch für unseren Sohn etwas besser, ändert aber nichts an der Tatsache das wir finanziell nicht wissen wie wir umziehen sollen den der Vermieter steht am 1.2.2013 vor unserer Türe.
    daher meine frage gibt es finanzielle mittel Unterstützung um den Umzug zu stemmen

    wir würden uns sehr über antworten oder hilfe freuen

    lg andrea

    #2
    AW: Umzug wegen Eigenbedarf, finanzielle Mitte feh

    Hallo,muß der Vermieter nicht den Umzug zahlen.Er hat doch Eigenbedarf angemeldet.Habt ihr euch mal vom RA beraten lassen?

    V.G.

    Kommentar


      #3
      AW: Umzug wegen Eigenbedarf, finanzielle Mitte feh

      Hallo Andrea,

      das kommt ganz auf Euer Einkommen und Vermögen an. Ist dieses zu gering, könnte eine Beihilfe beim Amt beantragt werden. Erhält man ALG II, würde das Jobcenter angemessene Kosten für einen Umzug zahlen. Erhält man ggf. Rente oder Grundsicherung über das SOzialamt, wäre das Sozialamt zuständig.
      Habt Ihr Einkommen, welches zu gering ist, könnte man ggf. auch mal beim Sozialhilfeträger anfragen. Allerdings muss man sich bei solchen Hilfen immer nackisch machen. d.h. man muss etliche Unterlagen ausfüllen. Einkommen, Vermögen, Lebensversicherungen, Kontoauszüge etc.pp. Und da gibts natürlich Grenzen. Wenn man hohes Einkommen erzielt, jedoch hohe private Ausgaben hat (Schulden tilgen, Darlehn etc.pp.) das ist fürs Amt Privatvergnügen, wird also in der Berechnung nicht berücksichtigt.

      Vll. kannst Du kurz etwas dazu schreiben....

      Liebe Grüße
      Anke

      Kommentar


        #4
        AW: Umzug wegen Eigenbedarf, finanzielle Mitte feh

        Wenn die Eigenbedarfskündigung formal korrekt ist und auch die gültigen Kündigungsfristen eingehalten werden, besteht keine Pflicht für den Vermieter.

        Man könnte nett anfragen ...aber müssen, muss er nicht - wenn sich da nix geändert haben sollte.

        Zunächst sollte erst mal geprüft werden, ob die Eigenbedarfskündigung korrekt ist, manchmal ist das nämlich nur ein Vorwand.

        Liebe Grüße
        Anke

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