Hallo alle Miteinander!
Ich bin neu im Forum und wollte nachfragen, ob sich zufällig einer von Euch mit
demselben Problem, wie ich herum ärgern muss!
Meine Tochter ist 8 Jahre alt, mehrfachbehindert und autistisch.
Leider steht ihr momentan ihre komplexe Mehrfachbehinderung schwer im Weg.
Sie spricht nicht und hat extreme Probleme mit ihrer Körperspannung und Kraft, so
dass sie auf ständige, pflegerische Hilfe ( Hilfe beim Anziehen, Essen; Körperhygiene)
zusätzlich angewiesen ist.
Sie ging vergangenes Schuljahr in deine Aussenklasse der GB-Schule an einer
Regelschule. Diese war in keinster Weise auf die körperlichen Belange meiner
Tochter ausgerichtet, so dass sie ein normales Gemeinschaftsklo benutzen
und auch im Stehen gewickelt werden musste...( Spürt sich nicht); deshalb ist
sie noch nicht sicher sauber...
Sie hatte zur Seite gestellt eine qualifizierte Integrationshelferin, welche wir auf langen Umwegen bewilligt bekommen haben...
Bereits letztes Jahr versuchte das zuständige Jugendamt uns durch Lügen und
Betrügen zu Fall zu bringen und diese trotz 4 eingereichter Gutachten, welche diesen Anspruch forderten (Psychiaterin, SPZ-Leiterin, Schule, Therapeutin vom ATBZ Stuttgart):
Erst wurde die Zuständigkeit verleugnet, dann hatten diese unser Problem noch nie, wussten nicht wer so jemanden besorgen und anstellen könnte etc.
Schließlich suchte ich bundesweit selber jemanden und musste diesen dann wegen
Verschleppung der Bearbeitung des Antrages selber anstellen, damit meine
Tochter überhaupt in die Schule gehen konnte...
Ein eingeschalteter Anwalt schließlich zwang, dass Amt nach 4 Monaten zur
Übernahme der Kosten und Anstellung durch einen Träger, außergerichtlich.
Auf den aufgelaufenen Kosten blieben wir sitzen, mein Mann arbeitet seither in 2 Jobs um die Schulden wieder begleichen zu können...
Leider hatten wir Pech mit der Lehrerin, welche sich mit Autismus nicht auskannte
und meiner Tochter nichts zutraute und sie alles 100x wiederholen ließ.
Schließlich resignierte sie und verweigerte komplett die Mitarbeit.
Mehrere Gespräche verliefen so, dass ich Auskunft haben wollte; weshalb sie Aufgaben im Untericht nicht machte- lt Lehrerinnen nicht konnte, dieselbige bei mir Zuhause aber problemlos lösen konnte(Mathe/Deutsch) und nur angelogen
wurde. Von der Schulbegleiterin stand dann 14 Tage lang im Begleitheft drin, dass sie täglich geweint und geschrien habe, daraufhin angesprochen wurde dies von beiden
Lehrerinnen vor der Schullleitung abgestritten. Nur anhand des Begleitheftchen
konnte ich beweisen, dass dem nicht so war... Schließlich kündigte die Schulbegleiterin durch den ausgeübten Druck der Lehrerinnen danach...
Eine Ersatzschiulbegleiterin übernahme.
Als die Ärztin des SPZ Tübingen einen Test mit einen elektronischen Komunikations-
gerät voschlug, verweigerte die Lehrerin die Mitarbeit und meinte, meine Tochter
sei damit restlos überfordert...Ich musste die Schulleitung einschalten, damit diese
Testphase überhaupt möglich werden konnte- nur weil sich eine Lehrerinn,
welche auch nur 1 Forbildungskurs über Autismus gamcht hatte, sich schlauer
hielt als Therapeuten und Ärzte.
Ein unabhängiger Test in Markröningen bewies, jedoch, dass sie bereits
mühelos einen eigenen 3 Wort -satz selber bilden konnte.
Die Lehrerin trat noch nach in dem sie in dem Auskunftsbogen der Schule nur
negatives über meine Tochter schrieb, so dass ich zu Beginn des Testes erst
einmal 30 Minuten erklären musste, wieso deren Einschätzung meiner Tochter
total kontrerzu denen aller anderen Ärzte und Therapeuten war.
Nach dem diese Testphase genehmigt war, boykottierte sie den Talker
in dem sie in einem Zeitraum von 4 Monaten nicht 1 x Zeit hatte, dass man
diesen bestücken könnte. Also übernahme dies nun die Therapeutin meiner
Tochter
Weil ich auf Grund dessen kein Vertrauen mehr hatte, beantragte ich einen Klassenwechsel, weil
auch mehrere Gespräche mit Psychologen ergeben hatten, dass ich das Kind schnell dem negativen Einfluss der Lehrerinnen entziehen müsste...
Leider konnte eine weitere Beschulung in der Regelschule deshalb nicht aufrecht
erhalten werden, weil es dort nur eine 2 Klasse nächstes Jahr gibt, ihre jetzige...
Nun wechselt sie wieder in die GRunschulstufe der GB-Schule..
Dies hat das Amt nun zum Anlass genommen, ihr eine neue qualifizierte Integrationshelferin zu verweigern; obwohl bereits von allen Stellen erneute
Gutachten zu der jetzigen Beschulung eingerciht worden sind.
Da meine Tochter ein sehr hohes Selbstgefährdungsrisiko hat, muss sie 1:1 betreut
werden, was eine FSJ Kraft nicht leisten kann. Der Versuch wurde bereits vor
2 Jahren gestartet und ging mit 9 schwerwiegenen Vorfällen innerhalb eines
Schuljahres krönend mit Gerhirnerschütterung und Platzwunde im Krankenhaus
gründlich in die Hose, da die jungen Mädchen mit der lückenlosen Betreuung
und Pflege meiner Tochter maßlos überfordert waren ---verständlicherweise!
Ich hatte diese Jahr alles schon restlos organisiert- eine passende Integrationskraft über die AWO gefunden, welche schon Zuhause und in der Schule sich vorgestellt hatte!
Dem Amt war diese aber zu teurer und hoben den bereits erlassenen Bescheid für kommendes Schuljahr wieder auf!!(Widerspruch ist eingereicht) .Eine weitere Reaktion des Amtes wird wieder seit Wochen verzögert,damit die vorgesehene
Dame abspringt sich logischerweise eine sichere Stelle sucht, und ich im September ohne Integrationshelferin dastehe und meine Tochter nicht in die Schule gehen kann--Trotz Schulpflicht.
So wie es aussieht werden wir erst am 1.Schultag Klage einreichen können und ein gerichtliches Eilverfahren einreichen können. Dies dauert dann in der Regel 3-4 Monate , so dass ich nach 6 Wochen alleine mit meiner Tochter Zuhause noch
weitere Monate durchhalten müsste....
Das Amt hofft natürlich, dass ich den Megastress nicht aushalte-klein beigebe
und mich auf eine FSJ Kraft-finanziert über die Schule- einlasse.
Tue ich das, verwirke ich aber sofort das Recht auf eine qualifizierte Kraft.
Da wir auch dieses Jahr wieder einen Anwalt einschalten mussten, entstanden
schon jetzt sehr hohe Anwaltskosten...
Ich habe die Hoffnung ,dass wenn der Prozess 1 Mal gewonnen wurde, dass es dann vom Gericht einen Erlass geben könnte, der den Stellungnahmen von Ärzten,
Therapeuten und der Schulleitung entspricht und verlangt, dass sie jedes Jahr
eine qualifizierte Kraft ohne das "Verschleppungstheather" des Amtes ermöglicht.
Dass es dann ausreichen könnte, nur neue aktuelle Stellungnahmen zum aktuellen Gesundheitszustand meiner Tochter,einzureichen...
Schließlich kann man doch nicht jedes Jahr sich einen Anwalt leisten....
(Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Verfahren vor dem Sozialgericht, nicht aber wie in unserem Fall vor dem Verwaltungsgericht)..
Hat jemand diese ganze Odysee auch schon durchleben müssen???
Welche Erfahrung habt Ihr gemacht???
Über Antworten wäre ich Euch sehr dankbar!
Euer
Monacolino
Ich bin neu im Forum und wollte nachfragen, ob sich zufällig einer von Euch mit
demselben Problem, wie ich herum ärgern muss!
Meine Tochter ist 8 Jahre alt, mehrfachbehindert und autistisch.
Leider steht ihr momentan ihre komplexe Mehrfachbehinderung schwer im Weg.
Sie spricht nicht und hat extreme Probleme mit ihrer Körperspannung und Kraft, so
dass sie auf ständige, pflegerische Hilfe ( Hilfe beim Anziehen, Essen; Körperhygiene)
zusätzlich angewiesen ist.
Sie ging vergangenes Schuljahr in deine Aussenklasse der GB-Schule an einer
Regelschule. Diese war in keinster Weise auf die körperlichen Belange meiner
Tochter ausgerichtet, so dass sie ein normales Gemeinschaftsklo benutzen
und auch im Stehen gewickelt werden musste...( Spürt sich nicht); deshalb ist
sie noch nicht sicher sauber...
Sie hatte zur Seite gestellt eine qualifizierte Integrationshelferin, welche wir auf langen Umwegen bewilligt bekommen haben...
Bereits letztes Jahr versuchte das zuständige Jugendamt uns durch Lügen und
Betrügen zu Fall zu bringen und diese trotz 4 eingereichter Gutachten, welche diesen Anspruch forderten (Psychiaterin, SPZ-Leiterin, Schule, Therapeutin vom ATBZ Stuttgart):
Erst wurde die Zuständigkeit verleugnet, dann hatten diese unser Problem noch nie, wussten nicht wer so jemanden besorgen und anstellen könnte etc.
Schließlich suchte ich bundesweit selber jemanden und musste diesen dann wegen
Verschleppung der Bearbeitung des Antrages selber anstellen, damit meine
Tochter überhaupt in die Schule gehen konnte...
Ein eingeschalteter Anwalt schließlich zwang, dass Amt nach 4 Monaten zur
Übernahme der Kosten und Anstellung durch einen Träger, außergerichtlich.
Auf den aufgelaufenen Kosten blieben wir sitzen, mein Mann arbeitet seither in 2 Jobs um die Schulden wieder begleichen zu können...
Leider hatten wir Pech mit der Lehrerin, welche sich mit Autismus nicht auskannte
und meiner Tochter nichts zutraute und sie alles 100x wiederholen ließ.
Schließlich resignierte sie und verweigerte komplett die Mitarbeit.
Mehrere Gespräche verliefen so, dass ich Auskunft haben wollte; weshalb sie Aufgaben im Untericht nicht machte- lt Lehrerinnen nicht konnte, dieselbige bei mir Zuhause aber problemlos lösen konnte(Mathe/Deutsch) und nur angelogen
wurde. Von der Schulbegleiterin stand dann 14 Tage lang im Begleitheft drin, dass sie täglich geweint und geschrien habe, daraufhin angesprochen wurde dies von beiden
Lehrerinnen vor der Schullleitung abgestritten. Nur anhand des Begleitheftchen
konnte ich beweisen, dass dem nicht so war... Schließlich kündigte die Schulbegleiterin durch den ausgeübten Druck der Lehrerinnen danach...
Eine Ersatzschiulbegleiterin übernahme.
Als die Ärztin des SPZ Tübingen einen Test mit einen elektronischen Komunikations-
gerät voschlug, verweigerte die Lehrerin die Mitarbeit und meinte, meine Tochter
sei damit restlos überfordert...Ich musste die Schulleitung einschalten, damit diese
Testphase überhaupt möglich werden konnte- nur weil sich eine Lehrerinn,
welche auch nur 1 Forbildungskurs über Autismus gamcht hatte, sich schlauer
hielt als Therapeuten und Ärzte.
Ein unabhängiger Test in Markröningen bewies, jedoch, dass sie bereits
mühelos einen eigenen 3 Wort -satz selber bilden konnte.
Die Lehrerin trat noch nach in dem sie in dem Auskunftsbogen der Schule nur
negatives über meine Tochter schrieb, so dass ich zu Beginn des Testes erst
einmal 30 Minuten erklären musste, wieso deren Einschätzung meiner Tochter
total kontrerzu denen aller anderen Ärzte und Therapeuten war.
Nach dem diese Testphase genehmigt war, boykottierte sie den Talker
in dem sie in einem Zeitraum von 4 Monaten nicht 1 x Zeit hatte, dass man
diesen bestücken könnte. Also übernahme dies nun die Therapeutin meiner
Tochter
Weil ich auf Grund dessen kein Vertrauen mehr hatte, beantragte ich einen Klassenwechsel, weil
auch mehrere Gespräche mit Psychologen ergeben hatten, dass ich das Kind schnell dem negativen Einfluss der Lehrerinnen entziehen müsste...
Leider konnte eine weitere Beschulung in der Regelschule deshalb nicht aufrecht
erhalten werden, weil es dort nur eine 2 Klasse nächstes Jahr gibt, ihre jetzige...
Nun wechselt sie wieder in die GRunschulstufe der GB-Schule..
Dies hat das Amt nun zum Anlass genommen, ihr eine neue qualifizierte Integrationshelferin zu verweigern; obwohl bereits von allen Stellen erneute
Gutachten zu der jetzigen Beschulung eingerciht worden sind.
Da meine Tochter ein sehr hohes Selbstgefährdungsrisiko hat, muss sie 1:1 betreut
werden, was eine FSJ Kraft nicht leisten kann. Der Versuch wurde bereits vor
2 Jahren gestartet und ging mit 9 schwerwiegenen Vorfällen innerhalb eines
Schuljahres krönend mit Gerhirnerschütterung und Platzwunde im Krankenhaus
gründlich in die Hose, da die jungen Mädchen mit der lückenlosen Betreuung
und Pflege meiner Tochter maßlos überfordert waren ---verständlicherweise!
Ich hatte diese Jahr alles schon restlos organisiert- eine passende Integrationskraft über die AWO gefunden, welche schon Zuhause und in der Schule sich vorgestellt hatte!
Dem Amt war diese aber zu teurer und hoben den bereits erlassenen Bescheid für kommendes Schuljahr wieder auf!!(Widerspruch ist eingereicht) .Eine weitere Reaktion des Amtes wird wieder seit Wochen verzögert,damit die vorgesehene
Dame abspringt sich logischerweise eine sichere Stelle sucht, und ich im September ohne Integrationshelferin dastehe und meine Tochter nicht in die Schule gehen kann--Trotz Schulpflicht.
So wie es aussieht werden wir erst am 1.Schultag Klage einreichen können und ein gerichtliches Eilverfahren einreichen können. Dies dauert dann in der Regel 3-4 Monate , so dass ich nach 6 Wochen alleine mit meiner Tochter Zuhause noch
weitere Monate durchhalten müsste....
Das Amt hofft natürlich, dass ich den Megastress nicht aushalte-klein beigebe
und mich auf eine FSJ Kraft-finanziert über die Schule- einlasse.
Tue ich das, verwirke ich aber sofort das Recht auf eine qualifizierte Kraft.
Da wir auch dieses Jahr wieder einen Anwalt einschalten mussten, entstanden
schon jetzt sehr hohe Anwaltskosten...
Ich habe die Hoffnung ,dass wenn der Prozess 1 Mal gewonnen wurde, dass es dann vom Gericht einen Erlass geben könnte, der den Stellungnahmen von Ärzten,
Therapeuten und der Schulleitung entspricht und verlangt, dass sie jedes Jahr
eine qualifizierte Kraft ohne das "Verschleppungstheather" des Amtes ermöglicht.
Dass es dann ausreichen könnte, nur neue aktuelle Stellungnahmen zum aktuellen Gesundheitszustand meiner Tochter,einzureichen...
Schließlich kann man doch nicht jedes Jahr sich einen Anwalt leisten....
(Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Verfahren vor dem Sozialgericht, nicht aber wie in unserem Fall vor dem Verwaltungsgericht)..
Hat jemand diese ganze Odysee auch schon durchleben müssen???
Welche Erfahrung habt Ihr gemacht???
Über Antworten wäre ich Euch sehr dankbar!
Euer
Monacolino