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Hier findet ihr eine Sozial-Info des Sozialverbandes Deutschland zur inklusiven Bildung für behinderte Kinder
Was fordert die Behindertenrechtskonvention in Sachen Bildung?
Inklusive Bildung wird als Menschenrecht in Artikel 24 BRK anerkannt. Inklusion ist klar zu unterscheiden von der in Deutschland bekannten Integration: Nicht (mehr) der behinderte Mensch muss sich
anpassen, um im allgemeinen Bildungssystem (in der Regelschule) dabei sein zu können. Stattdessen
müssen sich die Strukturen an die Bedürfnisse des Einzelnen anpassen. Bei der Inklusion findet ein
Ausschluss gar nicht erst statt. Ein inklusives Bildungssystem berücksichtigt die Bedürfnisse jedes Kindes von Anfang an, schätzt Individualität und Vielfalt wert und grenzt gar nicht erst aus.
Nach fast drei Jahren Arbeit wurden die neuen KMK-Empfehlungen am 20./21. Oktober 2011 verabschiedet. Der SoVD und andere Behindertenverbände wurden in den Erarbeitungsprozess immer mal
wieder hinzugeladen. Eine echte Einbeziehung auf Augenhöhe fand jedoch nicht statt. Die Ergebnisse
sind enttäuschend.
Die KMK verwendet den Begriff der Inklusion, meint aber nicht seine Inhalte. Denn entgegen der UNKonvention will die KMK Inklusion nicht (nur) auf die Regelschule beziehen, sondern auf alle Schulformen. Sonderschulen werden so trickreich zu einem Bestandteil inklusiver Bildung erklärt.