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Elterliche Belastung bei geistiger Behinderung

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    Elterliche Belastung bei geistiger Behinderung

    Hallo

    Mein Name ist Alina Kühn, ich studiere zurzeit im 8. Semester Soziale Arbeit an der HAW und schreibe aktuell an meiner Bachelorarbeit. Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich die Unterschiede im subjektiven Belastungsempfinden von Eltern mit Kindern mit und ohne geistige Behinderung untersuchen. Hierfür plane ich eine Befragung von Müttern, die Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren mit und ohne geistige Behinderung haben. Da es zu umfangreich wäre, sämtliche Störungsbilder zu erheben, die unter den Oberbegriff geistige Behinderung fallen, muss ich mich bei meiner Studie auf folgende beschränken: Autismus-Spektrums-Störung (ASS), Intelligenzminderung (gemäß ICD-10) und Trisomie 21.

    Sollten Sie Interesse daran haben mich bei meiner Abschlussarbeit zu unterstützen, würde ich mich sehr darüber freuen, wenn Sie sich 10-15 Minuten Zeit nehmen würden und online einen Fragebogen ausfüllen würden (Eltern-Stress-Fragebogen, Domsch & Lohaus, 2010). Die Bearbeitung des Fragebogens erfolgt komplett anonym, was bedeutet, dass Ihre Antworten auf keinen Fall und zu keinem Zeitpunkt Ihrer Person zugeordnet werden können.

    Sollten Sie also die Mutter eines Kindes sein, das zwischen 8 und 12 Jahre alt ist und Interesse daran haben an meiner Studie teilzunehmen, dann melden Sie sich gerne unter der unten stehenden E-Mail-Adresse bei mir. Geben Sie in der E-Mail bitte auch mit an, ob Ihr Kind eine geistige Behinderung hat. Nach Erhalt Ihrer Mail, melde ich mich innerhalb von zwei Tagen bei Ihnen und lasse Ihnen den Link zu meiner Umfrage zukommen.
    Ich bin über jede Unterstützung sehr dankbar!

    Liebe Grüße,
    Alina
    studie.belastungsempfinden@web.de

    #2
    Hallo Alina,
    durch die Altersbeschränkung die mit zwischen 8 und 12 Jahre gesetzt ist, kann ich dir leider persönlich nicht weiterhelfen.
    Mein Kind mit geistiger Behinderung und Trisomie 21 ist älter.
    Darf ich fragen warum es diese Alterseinschränkung gibt?

    Das Asperger-Syndrom wird wiederum den ASS Autimus-Spektrums-Störungen zugeordnet, aber es liegt keine geistige Behinderung vor. In den Diagnose Kriterien ist ausdrücklich das Vorliegen eines mindestens normalen IQ gefordert.

    ​​​​​​Du suchst also aus beiden Gruppen Probanden?

    LG, amai

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      #3
      Hallo amai,

      erstmal vielen Dank für dein Interesse! Die Altersbeschränkung ist willkürlich gesetzt und die Eingrenzung eines bestimmten Altersabschnitts soll das Alter als mögliche Störvariable im Rahmen der Datenauswertung ausschließen. Wenn ich keine Altersbegrenzung und somit Daten von Kindern im Alter von bspw. 3-16 hätte, dann hätte die statistische Auswertung leider eine zu geringe Aussagekraft. Deshalb ist es notwendig in Hinblick auf das Alter (wenn auch willkürlich) eine gewisse Begrenzung zu setzen. Auf welche diagnostischen Kriterien genau beziehst du dich denn: ICD-10, DSM V, Multiaxiales Klassifikationsschema, oder andere? Generell hast du Recht. Mein Anliegen ist es Unterschiede im Belastungsempfinden von Müttern zu untersuchen, insbesondere in Hinblick auf das Vorhandensein eines Störungsbildes, bzw. einer geistigen Behinderung beim Kind. Je nach Definition und Diagnostikum (und da gibt es in der Fachliteratur etliche) fallen bestimmte Störungsbilder, wie z.B. ASS aus der Gruppe der tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (ICD-10 F84.0 ff.) unter den Oberbegriff "geistige Behinderung". Eine einheitliche anerkannte Definition von geistiger Behinderung gibt es meines Wissens nach nicht. Darüber hinaus ist bei den ASS die Einordnung in spezifische Störungsbilder, wie z.B. Asperger mittlerweile stark umstritten und man geht eher von einem Kontinuum aus (anstatt von Dimensionen), also sehr verschwommenen Grenzen. Für meine Abschlussarbeit muss ich jedoch einen klaren Rahmen bezüglich der Störungsbilder setzen, die ich miteinbeziehen möchte. Das ist aufgrund der oben aufgeführten Punkte leider nicht so einfach (wie du ja auch schon richtig angemerkt hast). Deshalb arbeite ich mit einer Definition bzw. mehreren Definitionen, die es mir erlauben die oben aufgeführten Störungsbilder mit in die Definition geistige Behinderung aufnehmen zu können (gemäß ICD-10 z.B. wäre ja nur die Intelligenzminderung eine geistige Behinderung). Ich bitte daher um Nachsicht.

      Um es daher nochmal für alle hier kurz und knapp zu halten; für meine Studie suche ich Mütter von Kindern mit:

      - Autismus-Spektrums-Störung

      - Intelligenzminderung

      - Trisonomie 21

      im Alter von 8-12.

      Ich hoffe ich konnte deine Frage einigermaßen zufriedenstellend beantworten :)

      Viele Grüße

      Alina Kühn

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        #4
        Hallo Alina,
        im ICD-10 (meines Wissens immer noch aktuelle Version in D und auch für die Diagnosefindung maßgeblich, nicht das DSM, egal nun welche Version) ist das Asperger-Syndrom klar keine geistige Behinderung (Kriterien nach F84.5 – Asperger-Syndrom
        "Es existiert keine klinisch bedeutsame allgemeine Verzögerung in der gesprochenen oder rezeptiven Sprache oder in der kognitiven Entwicklung. Die Diagnose verlangt, dass bis zum Alter von zwei Jahren oder früher einzelne Worte gesprochen werden können, und dass bis zum Alter von drei Jahren oder früher kommunikative Redewendungen benutzt werden. Fähigkeiten zur Selbsthilfe, anpassungsfähiges Verhalten und Wissbegierde in Bezug auf das Umfeld sollten um das dritte Lebensjahr herum auf einem mit der normalen intellektuellen Entwicklung übereinstimmenden Niveau liegen. Dennoch können motorische Meilensteine etwas verzögert sein, und die motorische Unbeholfenheit ist die Regel (obwohl kein notwendiges diagnostisches Merkmal)."

        Daraus folgt nun noch einmal meine Frage, ob Probanden mit Asperger-Syndrom (ohne geistige Behinderung) in deiner Studie in die Kontrollgruppe oder in die Gruppe der Probanden mit geistiger Behinderung eingeordnet würden.

        LG, amai

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          #5
          Hallo amai,

          um nochmal auf deine Frage zurück zukommen:
          Probanden mit Asperger Syndrom ohne geistiger Behinderung sind von der Studie ausgeschlossen. Für meine Studie möchte ich nur Kinder ohne Störungsbild (Kontrollgruppe) und Kinder mit geistiger Behinderung einbeziehen.

          LG, Alina Kühn

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            #6
            Hallo Alina,
            danke für die Klarstellung, dass Eltern von Kindern mit Asperger-Syndrom von der Studie ausgeschlossen sind.


            LG, amai

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