Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Diskriminierung an der Universität Potsdam

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Diskriminierung an der Universität Potsdam

    seit 2008 studiere ich mit Unterbrechungen an der Universität Potsdam. Meine gesammelten Erfahrungen, die ich mit der renommierten Hochschule sammeln durfte, möchte ich nun mit Ihnen teilen.

    Als mein gesundheitlicher Zustand es noch gestattete, konnte ich mein Studium komplikationslos bestreiten. Die Kurse im Fach BWL konnte ich mit Erfolg absolvieren. Strittig wurde das Studieren jedoch mit anerkannter Behinderung und einem sich ändernden Gesundheitszustand. Eine depressive Anpassungsstörung als auch eine chronische Bronchitis haben mich im Jahre 2011 zur vorzeitigen Aufgabe des Studiums gezwungen. Eine Unterstützung durch die Behindertenbeauftragte, (Name anonymisiert vom Moderationsteam), hat es bedauerlicherweise nicht gegeben. Sie verwies darauf, dass es sich um ein Präsenzstudium handelt, eine Anwesenheit sei demnach eine verbindliche Voraussetzung für alle Studenten. Sie empfahl mir ein Studium an einer Fernhochschule, in der eine ständige Teilnahme nicht verpflichtend wäre. Somit hatte ich auf ihren Vorschlag hin das Studium an der Uni Potsdam beendet.

    In 10/2013 habe ich das Studium auf Grund einer gesundheitlichen Besserung wieder aufnehmen können. Es folgt jedoch die Diagnose Diabetes Typ I mit lebensbedrohlichen Unterzuckerungen, die vor allem durch Stresssituationen und lange Fahrten hervorgerufen werden. Auch in diesem Fall legte mir (Name anonymisiert vom Moderationsteam) ein Fernstudium nahe und verwies erschöpfend auf die Anwesenheitspflicht. Weiterhin ist die Behindertenbeauftragte entgegen der ärztlichen Atteste der laienhaften Auffassung unterlegen, dass es sich bei mir um eine normale Krankheit handelt. Eine regelmäßige Teilnahme sei somit „kein Problem“.

    Angesichts meiner nun lebenslangen Erkrankung werde ich dem wiederholten Anraten, das Studium aufzugeben, nicht nachkommen. Aus diesem Grund habe ich von dem mir rechtlich zustehenden Nachteilsausgleich, welcher der Freistellung bestimmter Leistungen innerhalb des Leistungserfassungsprozesses dienen soll, Gebrauch machen wollen. Eine Ablehnung des Antrages mit der Begründung, dass die Anwesenheit eine „Voraussetzung für den Erwerb von Leistungspunkten ist“, folgt erwartungsgemäß. Das Hauptargument der Beteiligten lautet immer wieder, dass die alleinige Anwesenheit zur Benotung führt.

    Das Institut Germanistik sieht in der etwaigen Nichtanwesenheit aufgrund meiner Behinderung einen "unangemessenen Vorteil" gegenüber den gesunden Studierenden. Die diskriminierende Haltung der Universitätsspitze des Instituts und der leitenden Vertreter ist seit Monaten unerträglich und erschwert den Abschluss des ohnehin schon langwierigen Studiums maßgeblich. Mittlerweile musste ich selbst juristische Schritte einleiten, um mein Recht als Behinderter durchsetzten zu können.
    Die eigentliche Verachtung, die mir immer wieder mit voller Härte entgegengeschlagen wird, ist jedoch insbesondere in Herrn (Name anonymisiert vom Moderationsteam) auszumachen. Er ist Prüfungsausschuss des Instituts für Germanistik. Obwohl der Seminarablauf, insbesondere die Bestimmung der Leistungserbringung als auch der Anwesenheit, rechtmäßig dem jeweiligen Dozenten obliegt, maßt sich Herr (Name anonymisiert vom Moderationsteam) eine eigenmächtige Entscheidung des Ablaufs an. Somit nimmt er beherrschend Einfluss auf meinen in weite Ferne gerückten Studienabschluss und stellt seine diskriminierende Einstellung erneut unter Beweis.
    Eine Behinderung ist keine Angelegenheit, über die pauschal entschieden werden kann, sondern muss immer auch über Einzelfallregelung geregelt werden. Das ist klar in den Studien- und Prüfungsordnungen des Institutes Germanistik vermerkt. Ein Nachteilsausgleich dient zum Ausgleich des Leistungserfassungsprozesses. Wenn eine Anwesenheit zum Leistungserfassungsprozess dazugehört, kann diese mit dem Nachteilsausgleich ausgeglichen werden.

    Auf Verlangen der Universitätsleitung wurden ärztliche Gutachten sowie Bescheinigungen der Krankenhäuser eingereicht. Jedes dieser fachärztlichen Gutachten bestätigt, dass die unkontrollierbaren Unterzuckerungen eine für mich lebensbedrohliche Situation darstellen können. Weiterhin weisen die Sachverständigen darauf hin, dass es sich in meinem Fall nicht um eine "normale" Diabetes handelt.

    Die Beteiligten beharren auf eine regelmäßige Teilnahme und nehmen die damit verbundenen Risiken billigend in Kauf. Mit Projekten im Rahmen einer ausführlichen Recherche im Bereich „Kiezdeutch“ bemüht sich das Institut Germanistik um ein interkulturelles Ansehen. Meine Erfahrungen haben mir jedoch gezeigt, dass es sich hierbei um ein Trugbild zu handeln scheint.

    Frau (Name anonymisiert vom Moderationsteam) und Herr (Name anonymisiert vom Moderationsteam) maßen sich juristische als auch ärztliche Äußerungen bezüglich meines Gesundheitszustandes an und raten mir an, das Studium zu beenden.

Online-Benutzer

Einklappen

17 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 17.

Lädt...
X