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Erhöhung Ausbildungsgeld WfbM

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    Erhöhung Ausbildungsgeld WfbM

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. §§ 112 ff SGB III in Verbindung mit § 49 u. §§ 64 ff SGB IX

    Mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz u. d. Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes wurden die Bedarfsätze u. Freibeträge f. d. Berechnung angehoben. Das Ausbildungsgeld erhöht sich im 1. Jahr (v. 67,00 €) auf 117,00 € und im 2. Jahr (+ 3. Mon.) (v. 80,00 €) auf 119,00 €

    #2
    Hallo zusammen,

    auch der Lohn in WfbM wird um 37 Euro erhöht,
    gestaffelt auf 5 Jahre...




    https://www.corinna-rueffer.de/rede-...dungsbeihilfe/

    Rede von Corinna Rüffer zum Gesetzentwurf:
    https://www.corinna-rueffer.de/wp-co...fbM_GE-BAB.pdf

    https://www.lvz.de/Region/Borna/Behi...erwirtschaften

    LG
    Monika

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