Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. §§ 112 ff SGB III in Verbindung mit § 49 u. §§ 64 ff SGB IX
Mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz u. d. Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes wurden die Bedarfsätze u. Freibeträge f. d. Berechnung angehoben. Das Ausbildungsgeld erhöht sich im 1. Jahr (v. 67,00 €) auf 117,00 € und im 2. Jahr (+ 3. Mon.) (v. 80,00 €) auf 119,00 €
Mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz u. d. Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes wurden die Bedarfsätze u. Freibeträge f. d. Berechnung angehoben. Das Ausbildungsgeld erhöht sich im 1. Jahr (v. 67,00 €) auf 117,00 € und im 2. Jahr (+ 3. Mon.) (v. 80,00 €) auf 119,00 €