"Die BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) hat vor über zehn Jahren die Grundlage eines Umdenkens gelegt und führt nach und nach zu einem Paradigmenwechsel. Waren Menschen mit Behinderung noch vor zwei Jahren über die Sozialhilfe versorgt, so haben sie heute nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) einen rechtlichen Anspruch darauf. Das ist ein wichtiger und wesentlicher Unterschied"
so äußerte sich der Lebenshilfe Geschäftsführer Dieter Schroll gegenüber des Berchtesgadener Anzeigers.

Am 26.Mai 2019 durften 85000 betreute Menschen mit Behinderung an der Europawahl teilnehmen. Näheres dazu und warum sich Herr Schroll über die Entwicklung in der Behindertenhilfe und die Umsetzung von Rechten Betroffener freut und er es als ein Meilenstein bezeichnet, können Sie auf der Seite der Lebenshilfe München nachlesen. (siehe Link)

Quelle: Berchtesgadener Anzeiger (Gerd Spranger), sowie als Gastbeitrag auf der Seite der Lebenshilfe München