Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Fallpauschalensystem (G-DRG) zur Krankenhausfinanzierung nicht mehr die Personalkosten des ärztlichen Dienst, des Pflegedienst, des medizinisch-technischen Dienst und des Funktionsdienst beinhaltet.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Petition zum Fallpauschalensystem im Krankenhaus
Einklappen
X
-
Hallo Inge,
diese Petition ist in Teilen bereits von der Realität weit überholt.
Denn ab kommendem Jahr werden die Personalkosten für die gesamte Pflege bereits rausgerechnet und es gibt ein Benchmarking über alle Krankenhäuser.
Das Institut für Entgelte im Krankenhauswesen hat aus den Echtkosten-Daten, die ca. 200 deutsche Krankenhäuser abgeben, für jede einzelne Fallpauschale den Pflegeaufwand und die Pflegekosten rausgerechnet und einen Pflegelast-Katalog veröffentlicht. Pflege wird pro Fachabteilung in die Kategorien einfach/mitel/schwer eingeteilt werden.
Gleichzeitig wurde die aktuelle Personalausstattung über gesamt Deutschland für die Pflege in Krankenhäusern von KPMG erhoben und es wird ein Benchmarking/Ranking durchgeführt für diese drei Kategorien. Alle Krankenhäuser, die bei den untersten 10 Prozent bzgl. Pflegepersonal dabei sind, müssen auf eine Personal-Mindest-Untergrenze von plus 10 Prozent aufstocken.
Vereinfacht: die untersten 10 Prozent der Krankenhäuser bzgl. Pflegepersonal sind nicht mehr gewollt und werden gezwungen, die Pflege aufzustocken, nicht einmalig, sondern vrs. Jahr für Jahr. Und das Pflegepersonal wird somit nicht mehr aus den Fallpauschalen finanziert.
Herzliche Grüße,
Wolfgang
- Gefällt mir 0
- Danke hat mir geholfen 0
Kommentar