Landespflegegeld:
Das Landespflegegeld bekommen künftig Pflegebedürftige, die im Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens die Feststellung eines Pflegegrades 2 vorweisen. Es wird in Höhe von 1.000 Euro einmal jährlich ausgezahlt. Die erstmalige Auszahlung ist für den Spätsommer geplant. Die gesetzlichen Grundlagen werden nun schnellstmöglich erarbeitet.
Das Landespflegegeld bekommen künftig Pflegebedürftige, die im Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens die Feststellung eines Pflegegrades 2 vorweisen. Es wird in Höhe von 1.000 Euro einmal jährlich ausgezahlt. Die erstmalige Auszahlung ist für den Spätsommer geplant. Die gesetzlichen Grundlagen werden nun schnellstmöglich erarbeitet.