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Petition zu Inkontinenzhilfen

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    Petition zu Inkontinenzhilfen


    Petition des Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V.


    Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung sicherstellen!

    Die Unterzeichner dieser Petition fordern, dass Menschen mit Inkontinenz ohne aus eigener Tasche aufzuzahlen die Inkontinenzhilfen in der Qualität und Menge bekommen, die sie für ihre Versorgung benötigen und die ihnen gesetzlich zustehen. Dazu sollen Krankenkassen Verträge schließen, die Patienten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten ermöglichen. Ausschreibungsverfahren für Inkontinenzhilfen sind so anzupassen, dass der Schweregrad der Inkontinenz bei der Ausschreibung berücksichtigt wird.
    Begründung:

    Jeder Mensch mit Inkontinenz ist anders. Darum hat auch jeder Mensch einen unterschiedlichen Bedarf bei der Inkontinenzversorgung. Obwohl Menschen mit Inkontinenz laut Gesetz einen Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit Inkontinenzhilfen haben, werden viele Betroffene heute nicht mehr in ausreichender Menge und Qualität versorgt. Sie müssen vielmehr aus eigener Tasche aufzahlen, um weiterhin die Inkontinenzhilfen zu bekommen, die sie benötigen und gewohnt sind.

    Krankenkassen können durch Ausschreibungen über 20 Prozent Kosten einsparen. Aktuell wurden Verträge zu einer Monatspauschale von teilweise EUR 12,50 geschlossen. Auf diesem Preisniveau ist eine bedarfsgerechte Versorgung nicht zu gewährleisten.

    Inkontinenz kann so zur individuellen Qual werden. Als Folge eines unzureichenden Inkontinenzschutzes nässen Patienten sich unnötig ein. Dadurch steigt das Risiko von Infektionskrankheiten sowie von Druckstellen und Druckgeschwüren. Die sozialen Auswirkungen sind ebenso gravierend: Menschen mit Inkontinenz genieren sich und können am sozialen Leben nicht mehr teilnehmen. Ihre Lebensqualität wird massiv beeinträchtigt - ihnen bleibt nichts anderes übrig als den Mehrbedarf per Aufzahlung selbst zu übernehmen. Inkontinenz wird dadurch nicht nur zu einem gesundheitlichen, sondern auch zu einem sozialen Problem.

    Eine angemessene Versorgung der Patienten kann nur gewährleistet werden, wenn der Schweregrad der Inkontinenz bei den Verträgen und Ausschreibungen verpflichtend berücksichtigt werden muss. Eine Unterteilung in Produktgruppen bzw. -arten ermöglicht eine Versorgung der Patienten nach ihren individuellen Bedürfnissen sowie eine differenzierte Preisgestaltung. So können qualitativ angemessene Produkte zu sachgemäßen Preisen angeboten werden.

    Außerdem ist die Beratung der Patienten von den wirtschaftlichen Interessen zu trennen. Die Festlegung des Bedarfs muss entsprechend durch den verordnenden Arzt erfolgen. Eine bedarfsgerechte Versorgung kann somit sichergestellt und grundlose Aufzahlungen verhindert werden.

    Im Namen aller Unterzeichner/innen.

    Augsburg, 12.03.2015 (aktiv bis 11.06.2015)
    Mitmachen ist möglich bei openpetition
    Zuletzt geändert von Inge; 23.10.2015, 12:47.

    #2
    AW: Petition: Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung

    Habe gezeichnet, weil sinnvoll und wichtig. Inkontinenz ist schon ohne " Behinderungen" durch den Kostenträger schlimm genug!

    Kommentar


      #3
      AW: Petition: Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung

      Bei einem Besuch in Bielefeld im Frühjahr hatte Karl-Josef Laumann angekündigt, er werde sich um die Probleme mit den Ausschreibungen für Hilfsmittel kümmern. Jetzt lässt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Taten folgen. Etliche Versicherte der Krankenkassen DAK, Barmer, KKH und AOK Hessen haben ein Schreiben mit einer ungewöhnlichen Bitte erhalten.

      Sie sollen Laumanns Behörde Erwachsenenwindeln schicken. Originalverpackt, mittlere Größe, Inkontinenzstufe 2 oder 3. Der einmalige Vorgang hat einen Hintergrund. In Laumanns Haus häufen sich die Beschwerden über die Qualität der Inkontinenzprodukte, wie es in dem Brief heißt, der der NW vorliegt. [...]
      Quelle und kompletter Text: Neue Westfälische und ein Kommentar von Martin Fröhlich

      Kommentar


        #4
        AW: Petition zu Inkontinenzhilfen

        Hallo zusammen,

        es gibt eine weitere Petition zur Inkontinenzversorgung - dieses Mal auf der Homepage des Deutschen Bundestages.

        Hilfsmittel/Heilmittel - Berücksichtigung persönlicher Belange bei Ausschreibungen/Beitrittsverträgen für Inkontinenzhilfsmittel vom 14.10.2015

        Text der Petition
        Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen von ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln die persönlichen Belange, u. a. die Schwere der Harn- und/oder Stuhlinkontinenz, die ausreichende Anzahl und Typ, Passform, Handhabung und die Eignung für den persönlichen Alltag gewährleistet wird und für diese Versorgung keine Mehrkosten vom Versicherten zu tragen sind. Die GKV hat dies zu überwachen und die Vorträge dem Versicherten offen zu legen

        Begründung
        Krankenkassen der GKV schließen derzeit Verträge mit Leistungserbringern über eine ausreichende Versorgung ab. Zum einen erfolgt die Vertragsgestaltung über Ausschreibungen (Beispiel: günstigster Preis), zum anderen im Rahmen von Beitragsverträgen im Rahmen von Monatspauschalen. Für diese Monatspauschalen hat der Leistungserbringer die Versicherten über den ganzen Monat ausreichend mit Inkontinenzmitteln zu versorgen. Dier Leistungserbringer erhält hierfür von der GKV die Monatspauschale abzügl. gesetzlicher Zuzahlung.

        Die Realität sieht derzeit anders aus: Mittlerweile sind die Monatspauschalen soweit abgesunken, dass eine vertragliche Versorgung für den Leistungserbringer nicht mehr möglich ist. Die Vertragspartner liefern ohne Mehrkosten in der Regel keine ausreichende Versorgung mehr. Die Mehrzahl der Versicherten hat für eine brauchbare Versorgung einen sehr hohen Kostensatz selbst zu tragen. Dies geschieht über den § 33 Abs. 1, indem man den Bedarf niedriger als nötig ansetzt. Es kommt vor, dass z. B. nur eine Windel pro Tag gewährt wird. Um diesen Mangel abzustellen, dürfen Mehrkosten nur noch von den Krankenkassen zurückgefordert werden. Zahlungen außer der gesetzlichen Zuzahlung an den Vertragspartner der GKV müssen ausgeschlossen werden.

        Bei der Versorgungsqualität sind die persönlichen Bedürfnisse des einzelnen Versicherten zu berücksichtigen. Es muss eine ausreichende Stückzahl und die passende Art des Hilfsmittels (z. B. Vorlagen, Inkontinenzslips, Gelkatheter, hydrophile Katheter, Urinale, …) gewährt werden. Der Versicherte muss das Hilfsmittel ordentlich handhaben können und es muss für ihn von der Passform her passend sein. Beispiele: Wenn ein Versicherter Größe Large hat und bekommt nur Größe Medium oder das Hilfsmittel zu dick ist, dass er nicht das Haus verlassen kann, ist dies nicht mehr passend. Auch saugende Inkontinenzhilfsmittel haben verschiedene Schnitte, wie Kleidung. Ein Hilfsmittel, das an den Beinen einschneidet oder Hautreizungen verursacht, ist auch nicht passend. Hier hat der Leistungserbringer derzeit keinerlei Interesse den Versicherten eine passende Versorgung zu liefern.

        Trennen von Beratung und Verkauf. Ein Vertragspartner von Krankenkassen zeigt nur das, was er selbst verkaufen möchte. Dies bedeutet für die Betroffenen, dass der Leistungserbringer, zu dem er von der Kasse gezwungen wird, oft nicht das zeigt, was zweckmäßiger wäre, sondern nur das ihm nach seinem Geldbeutel passt. Beispiel: Leistungserbringer X hat einen Vertrag mit Windelfirma A, obwohl das Produkt von Windelfirma B besser zum Versicherten passen würde und noch günstiger für die Kasse wäre, bietet er es nicht an. Dafür muss die Beratung (wie in Großbritannien die Incontinence Nurse) vom Verkauf getrennt werden. Ein unabhängiger Berater berät nach ärztlicher Versorgung, weist in die Hilfsmittel ein und überwacht den Einsatz. Hierfür erhält der Versicherte eine Beratungsverordnung vom Arzt. Die Hilfsmittel kommen dann vom Vertragspartner.
        Mitzeichnen ist möglich auf der Homepage des Deutschen Bundestages

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          #5
          AW: Petition zu Inkontinenzhilfen

          Zitat von Inge Beitrag anzeigen
          Bei einem Besuch in Bielefeld im Frühjahr hatte Karl-Josef Laumann angekündigt, er werde sich um die Probleme mit den Ausschreibungen für Hilfsmittel kümmern. Jetzt lässt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Taten folgen. Etliche Versicherte der Krankenkassen DAK, Barmer, KKH und AOK Hessen haben ein Schreiben mit einer ungewöhnlichen Bitte erhalten.
          Falls jemand von Euch mitmachen möchte, könnt Ihr hier das Schreiben von Karl-Josef Laumann herunterladen.

          2015-08-27 Anschreiben Inkontinenzhosen Laumann.pdf

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