Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Recht auf Leben! Deutsches Gericht hat entschieden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Recht auf Leben! Deutsches Gericht hat entschieden

    So liebe Leute,

    macht euch mal da gar nichts vor. Von wegen so was wie den Krieg und das mit T4 darf es nicht mehr geben! Natürlich gibt es das noch. Ja es wäre ja noch schöner, wenn ein Kind mit Hirnschaden einem anderen, das nur ein wenig schielt, das lebensrettende Spenderherz wegnimmt.
    Ja was kann denn der "Deutsche" dazu, wenn dem kleinen Patienten auf dem Weg zur rettenden Transplantation das Gehirn durch kurzen Herzstillstand durch Sauerstoffmangel geschädigt wird? Nein, der kleine Patient geht nicht mehr perfekt herzustellen und kostet uns am Ende Geld. Appropos Geld. Unsere Beamten lassen sich nicht bestechen! Egal ob die Eltern mit 400 000 € nach Giessen angereist sind, oder nicht. Das Transplantationsgesetz sieht es so vor! und damit basta! Kapiert?

    Endlich haben wir das jetzt mal geklärt! Jetzt weiß der Deutsche: Es ist eben doch richtig! Ja bitte, was haben Sie jetzt nicht verstanden? Ah , ok, was jetzt doch richtig ist? Na, wohl in Geschichte nicht aufgepaßt, oder? Um das geht es hier in meinen Augen:


    Euthanasie


    Bilder zum Thema Euthanasie

    #2
    AW: Recht auf Leben! Deutsches Gericht hat entschi

    Hallo Till,

    ich sehe das etwas zwiespältig, denn vielleicht ist das OP-Risiko mit den bereits vorhandenen Behinderungen einfach zu hoch? Allerdings weiß ich nicht, ob das der eigentliche oder nur ein vorgeschobener Grund für die Ablehnung ist.
    Egal, wie man es dreht und wendet, die Ablehnung ist für die Eltern (und nicht nur für diese) unglaublich schwer zu ertragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Recht auf Leben! Deutsches Gericht hat entschi

      Hallo Ihr alle,

      Der Anwalt der Familie, Oliver Tolmein, spricht von Diskriminierung aufgrund der Behinderung des Jungen. Die Begründung, ein Kind mit einer Hirnschädigung, könne allein wegen dieser Hirnschädigung kein Herztransplantat erhalten, stellt seiner Meinung nach eine Benachteiligung wegen der Behinderung dar. Diese ist durch Artikel 3 Abs 3 Satz 2 Grundgesetz und durch Artikel 25 UN-Behindertenrechtskonvention untersagt.
      http://blog.zeit.de/stufenlos/2014/1...fuer-muhammet/

      Kommentar


        #4
        AW: Recht auf Leben! Deutsches Gericht hat entschi

        Hallo zusammen,

        ja es ist schwer zu ertragen weil man ja auch heute noch nicht weiß, in wie weit dieses Urteil zu Ungunsten von Menschen mit einer Hirnschädigung genutzt werden kann. Natürlich ist das Urteil auch kein Freibrief, die Euthanasie wieder aufleben zu lassen. Darum geht es mir ja auch eigentlich gar nicht. Aber für diesen Jungen bedeutet das Urteil, dass ihm kein evtl. lebensrettendes Herz eingepflanzt wird. Noch nicht einmal ein Versuch ist das Leben des Jungen wert.
        Waren wir nicth vor Jahren selbst entsetzt, als man uns ähnliche Praktiken aus England vorstellte. Sind wir nicht heute selbst schon so weit?

        Kommentar


          #5
          AW: Recht auf Leben! Deutsches Gericht hat entschi

          Hallo Till,

          Zitat von Till Beitrag anzeigen
          ja es ist schwer zu ertragen weil man ja auch heute noch nicht weiß, in wie weit dieses Urteil zu Ungunsten von Menschen mit einer Hirnschädigung genutzt werden kann.
          genau deshalb sehe ich es zwiespältig. Wenn die Ärzte die Entscheidung getroffen haben, weil die OP wegen der Hirnschädigung zu gefährlich wäre, dann kann ich (als Außenstehende) das nachvollziehen und akzeptieren.
          Aber ich sehe auf der anderen Seite auch die große Gefahr, dass solche Entscheidungen im Sinne von Kosten-Nutzen-Rechnungen entstehen. Und das macht mir Angst!

          Kommentar

          Online-Benutzer

          Einklappen

          11 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 11.

          Lädt...
          X