Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Krankenversichertenkarten ab 2014 ungültig?!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Krankenversichertenkarten ab 2014 ungültig?!

    Hallo zusammen,

    habt Ihr schon was davon gehört oder gelesen?

    Zum Ende des Jahres verlieren die seit 1995 von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit – und zwar unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Das haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung nach eigenen Angaben vereinbart. Ab dem 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültige Nachweise für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.
    mehr steht in Deutsche Apotheker Zeitung

    #2
    AW: Krankenversichertenkarten ab 2014 ungültig?!


    Was passiert, wenn ein Versicherter ab dem 1. Januar 2014 mit seiner ungültigen Krankenversichertenkarte zum Arzt (bzw. Zahnarzt) kommt?


    In diesem Fall gelten folgende Regelungen (Bundesmantelvertrag):

    Innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung hat der Versicherte dem Arzt eine gültige elektronische Gesundheitskarte oder eine Einzelfallbestätigung seiner Krankenkasse, dass er zum Zeitpunkt der Behandlung einen Leistungsanspruch hatte, vorzulegen. Legt er dem Arzt keinen entsprechenden Versicherungsnachweis vor, kann dieser eine Privatrechnung stellen. Sofern der Versicherte dann bis zum Ende des Quartals einen entsprechenden Versicherungsnachweis (siehe oben) erbringt, muss der Arzt die Privatvergütung zurückerstatten. Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb dieses Zeitraums, hat der Versicherte die Kosten privat zu bezahlen. Ein Erstattungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse besteht nicht mehr. Beim Zahnarzt gelten ähnliche Regelungen mit anderen Fristen.
    Quelle und kompletter Text: Gesundheitsministerium

    Kommentar


      #3
      AW: Krankenversichertenkarten ab 2014 ungültig?!

      [...] Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstößt einem juristischen Gutachten zufolge gegen geltendes Recht. Das Hamburger Abendblatt zitiert aus der entsprechenden Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die sogenannte E-Card oder eGK sei damit illegal. [...]
      Quelle und kompletter Text: Süddeutsche

      Kommentar

      Online-Benutzer

      Einklappen

      13 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 13.

      Lädt...
      X