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Anforderungen an rechtliche Betreuer

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    #26
    AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

    Hallo Kirsten,
    bist du eine Berufsbetreuerin oder sind auch eigene behinderte Kinder vorhanden? Nur mal so gefragt weil mich doch einiges nachdenklich macht was du schreibst.

    Lieben Gruß Doro

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      #27
      AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

      Hallo Kirsten,
      bist du eine Berufsbetreuerin oder sind auch eigene behinderte Kinder vorhanden? Nur mal so gefragt weil mich doch einiges nachdenklich macht was du schreibst.

      Lieben Gruß Doro


      Liebe Doro,

      ich habe einen 24 jährigen Sohn mit einer schweren Mehrfachbehinderung u.a. ist er blind. Dazu kommt eine neu und nur durch meine intensive Arbeit an und mit meinem Kind, entdeckte Stoffwechselerkrankung, die intensive Überwachung lebenslang bedeutet, da sie ansonsten zu einem schrecklichen Tod führt.

      Das bedeutet, dass momentan in meinem Kopf nicht nur die allgemeine Sorge um die Zukunft meines Kindes, ohne mich kommt, sondern die zusätzliche Sorge und mit dem Wissen des Fachkräfte und sowie Personalmangels in allen Einrichtungen, wie hoch seine Lebenserwartung dann noch sein wird?


      Hier auf Intakt moderiere ich und bin in weiteren Gremien, z.B. dem Fachbeirat vertreten und zwar als ein selbstbetroffener Elternteil. So habe ich auch den vergangenen Donnerstag der Hintergrundgestaltung dieses Internetangebotes gewidmet. Auf Intakt bin ich eigentlich von Anfang an dabei und Intakt wird bald 15 Jahre alt.


      Wer wir sind und wie wir aussehen und was unsere Aufgabe hier ist, findest du alles hier auf Intakt. Z.B. hier unter diesem Link.



      Ich bin davon überzeugt, dass mein Kind niemals wollte, dass ich völlig überfordert irgendwann in irgendeiner Ecke in totaler sozialer Vereinsamung vor mich hin lebe. Würden unsere Kinder ihrem Alter entsprechend agieren können, würden sie uns sicher mehr in unser Leben entlassen und vor allem aus ihrem Leben rauslassen, als sie uns es heute sagen können.

      Daran glaube ich, ohne auch nur einen Millimeter von der tiefen und innigen Liebe zu meinem Kind abzuweichen. Und gerade weil mir diese Kinder so nah am Herzen sitzen, in ihren Müttern und Vätern die besten Freunde gefunden habe, bin ich hier aktiv.

      Das Motto von Intakt.info bedeutet "Eltern helfen Eltern". Wie sollte ein Nichtbetroffener "Berufsbetreuer" jemals so zeitintensiv ehrenamtlich mitschreiben, einfühlen und mitdenken können (wollen), wie ich in meinen unendlich vielen Beiträgen hier?

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        #28
        AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

        Hallo Kirsten,

        ich bin noch nicht soweit und ob ich es jemals sein werde weiß ich nicht einfach nur Mutter zu sein und zu sehen wie da manches gemacht wird, was absolut nicht im Sinne meines Sohnes ist.
        Ich nenne dir mal ein Beispiel:
        Kurz zuvor war der Junge mal wieder in der Psychiatrie gewesen, über ein halbes Jahr. Da lebte der leibliche Vater noch. Der hat ihm zum Geburtstag 500 DM geschenkt, das wußte ich aber nicht.
        Was macht die Einrichtung, haben ein Ferienlager gebucht für ihn. Er ist dann mit dorthin gefahren und im gleichen Bus wieder mit zurückgefahren. Er wollte das überhaupt nicht.
        Von dem Geld hat er auf meine Initiative dann 100 DM zurückerhalten, das mußte er der Einrichtung zurückgeben obwohl von seinem Geld bezahlt. Ich habe von dem Geld nix mehr gehört oder irgendeine Gutschrift gesehen.
        Das war nach seiner psychischen Erkrankung, die er nach acht Jahren Heimaufenthalt bekommen hatte. Und noch so einiges mehr ist da schiefgegangen. Würde den Rahmen sprengen hier. Insgesamt war er 2007 und 2014 danach wieder in langer stationär-psychiatrischer Behandlung.
        1996 habe ich mich erstmalig einem Betreuungsverein angeschlossen, da wollten die schon meine Besuche eingrenzen. Eine Hauswirtschafterin war das damals beim Abschlußgespräch in der Klinik.
        Die ganze Zeit ist nur ein Besuch seitens der Einrichtung erfolgt, war ca. 100 km entfernt und ich war jedes Wochenende dort.
        Diese Bilder die ich damals gesehen habe bei meinem Sohn vergesse ich niemals.
        Der Verein hat mich damals auf Schulungen geschickt und mir erstmal die Rechte der Betreuerin erklärt. Ich war die ersten 8 Jahre wo er in der Einrichtung war sehr sorglos und Sohn kam so dann und wann und ich auch. Er hatte echte Fortschritte gemacht die durch die Psychose und danach die langen Monate wo er Psychopharmaka bekam, alle weg.
        Aber danach wurde ich sehr aufmerksam, und vor allem wenn er mal wieder stationär war, im letzten Jahr 2 Monate, mach ich mir immer ein persönliches Bild, zu meiner eigenen und seiner Sicherheit. Bin für alle Bereiche und mit Einwilligungsvorbehalt bestellt.
        Ich wünsche das keinem, in so einer Situation mal zu sein.
        Wo gibt es die perfekten Betreuer oder Eltern? Mache mir heute noch oft Vorwürfe vielleicht war es zu früh ihn in die Einrichtung zu geben und sowas alles. Aber mich einfach zurücklehnen und mein Rentnerdasein genießen, ne geht gar nicht. Hoffe auch das es eine Zeit gibt wo ich das kann, aber solange ich lebe ist mein Sohn für mich ein Sorgenkind.
        Du tust dich ja auch schwer, wie ich lese und denkst an später. Das habe ich nicht vorher.
        Vielleicht kennst du schon mehr von der Materie als ich damals.

        Gruß Doro

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          #29
          AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

          Liebe Doro,

          vielleicht hast du recht. Je mehr man mit der Materie vertraut ist, umso mehr man Ahnung und Erfahrung sammelt, umso weniger traut man heute den sogenannten freundlichen "Helfern", oder auch Einrichtungen. Alle kochen nur mit Wasser und alle sind abhängig vom Staat und seinem Wohlwollen.

          Was können wir tun? Aufklärung und Sicherung von vorhandenen Standards, sowie Wege ebenen zu neuen Wohnformen und vor allem einer Qualitätssicherung. Diese natürlich auch umfassend.
          Unsere Kinder können sich nicht wehren. Wir die Eltern, sind und bleiben das Sprachrohr. Dieses Recht kann uns auch keiner nehmen. Solange wir leben, werden wir kämpfen. Was bleibt uns auch anderes übrig? Es ist unser Leben und unsere Aufgabe. Sie zu erfüllen, ist unsere Vision einer Zukunft für unser Kind, sowie ganz am Ende vielleicht auch für uns.

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            #30
            AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

            Guten Morgen, ich lese hier ja schon einige Zeit mit.
            Für mich ist eindeutig klar, das ich, auch wenn mein Sohn später in einer Einrichtung wohnen sollte, die Hand mit darauf behalte, was Entscheidungen betrifft, die ihn direkt betreffen. Genau so selbstverständlich ist, das ich, wenn Patrick volljährig wird, ich die Vormundschaft für ihn beantrage.

            Wobei ich es traurig finde, das der Staat sagt "dein Kind ist 18, damit endet für dich die Verantwortlichkeit", bei unseren Kindern ist das nun mal nicht so.
            Warum sollte das, was 18 Jahre funktionierte, auf einmal nicht mehr möglich sein?????
            Meine Meinung ist, man sollte es Eltern von behinderten Kindern einfacher machen, sich als Betreuer ihrer erwachsenen Kinder einsetzen zu lassen.
            Sicherlich muss man dafür auch gewisse Voraussetzungen erfüllen, ich wüßte da allerdings, mich betreffend, nicht, wo es da Probleme geben sollte. Ich bin schon situationsbedingt ein, ein verantwortungsvoll denkender u. handelnder Mensch. Also werde ich durchaus auch in der Lage sein, für meinen Sohn die richtigen und guten Entscheidungen zu treffen.

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              #31
              AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

              Tja warts ab, das empfinden dann die Mitarbeiter so einer Einrichtung gar nicht gut, engagierte Eltern sind denen ein Gräuel. Trotzdem war ich heute beim Sohn, haben uns erst außerhalb der Einrichtung getroffen und dann mußte ich einen Hifi Verstärker für seine Anlage transportieren, bekam er wohl schlecht aufs Rad. Er hat ihn dann hoch getragen und ich bin mit. Sonst hab ich auch schon mal dort einen Kaffee mitgetrunken, aber danach war mir echt nicht.

              Gruß Doro

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                #32
                AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                Ja kirsten, viellleicht auch für uns. Hoffe das kommt mal.

                Gruß Doro

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                  #33
                  AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                  Zitat von Doro2 Beitrag anzeigen
                  Tja warts ab, das empfinden dann die Mitarbeiter so einer Einrichtung gar nicht gut, engagierte Eltern sind denen ein Gräuel. Trotzdem war ich heute beim Sohn, haben uns erst außerhalb der Einrichtung getroffen und dann mußte ich einen Hifi Verstärker für seine Anlage transportieren, bekam er wohl schlecht aufs Rad. Er hat ihn dann hoch getragen und ich bin mit. Sonst hab ich auch schon mal dort einen Kaffee mitgetrunken, aber danach war mir echt nicht.

                  Gruß Doro
                  Das wird sich auch eine meiner Fragen sein, wie das mit dem Mitspracherecht und Engagement der Eltern gehandhabt wird. Nur weil ich meinen Sohn in eine Wohneinrichtung bringe, heißt ja nicht, das ich mich aus der Verantwortung stehle.

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                    #34
                    AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                    Ich mag dir deinen Optimusmus nicht nehmen, vielleicht hast du ja Glück!

                    Tschööö Doro

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                      #35
                      AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                      Ich lass mich einfach überraschen....noch steht ja nicht zur Debatte, Patrick ist ja erst 14.

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                        #36
                        AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                        Liebe Diana,

                        ja genau, eine gute Einstellung. Wir sitzen alle in einem Boot und je mehr wir uns einbringen und auch zusammen halten, Erfahrungen austauschen und von einander lernen, umso weiter werden wir kommen. Wir sichern die Zukunft unserer Kinder. Egal ob behindert, oder auch nicht behindert. Eine Aufgabe, die es zu erfüllen gilt. Geben und Nehmen sollten sich in gutem Gleichgewicht halten.

                        LG

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                          #37
                          AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                          Ich meine, wenn man sich als Eltern entscheidet, sein Kind in eine Einrichtung zu geben, was ja auch keine leichte Entscheidung ist, sollten diese Einrichtungen doch mit den Eltern zusammenarbeiten und nicht gegen die Eltern
                          Ist jedenfalls meine logische Schlussfolgrung...man gibt sein Kind ja nicht dort hin, weil man es los werden will, sondern weil dann vielleicht auch bessere Fördermöglichkeiten/Arbeitsgelegenheiten vorhanden sind.

                          Kommentar


                            #38
                            AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                            24.02.2015 21:45 ARD - Report München,

                            Gesetzliche Betreuung - wenn die eigenen Angehörigen alle Rechte verlieren. Wenn der Staat die Macht übernimmt!

                            Die Betreuungsgerichte sind überlastet. Bis zu 170 zu Betreuende kommen zum Teil auf einen Betreuer!

                            Seit über 10 Jahren versucht Report München auf diese Missstände aufmerksam zu machen. Es gibt keine Fallzahlengrenze. Betreuer wollen meist nur Geld verdienen. Zeit am zu Betreuenden bleibt nicht mehr viel übrig. Aus Baden Württemberg kam der Vorschlag, dass zumindest unter Ehepaaren die Partner gegenseitig zu Betreuer werden. Das mahnt an, dass man lieber eine Vorsorgevollmacht verfügen sollte. So könnte man es im Vorfeld lösen. Einmal die Betreuung in staatliche Hände gegeben, ist es meist schwer, wieder die Betreuung selbst zu übernehmen.

                            Report München

                            Man kann jetzt noch live mit diskutieren!

                            Sagen Sie Ihre Meinung, diskutieren Sie mit oder stellen Sie Ihre Fragen an unsere Redaktion: Heute Abend von 21.30 Uhr bis 22.30 Uhr im report München Livechat
                            Zuletzt geändert von Kirsten; 24.02.2015, 22:00.

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                              #39
                              AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                              Kirsten, das passt ja wie Faust aufs Auge.......

                              .......und trotzdem wird es Angehörigen so schwer gemacht, sich als Betreuer/in einsetzen zu lassen.

                              Wie ich vorher ja schon geschrieben habe: Wenn Angehörige die Betreuung übernehmen können und wollen, sollte dieses ganze Verfahren vereinfacht u. verkürzt werden.
                              Bei uns dauert´s in der Regel 1 Jahr bis so ein Vormundschaftsverfahren (bei Angehörigen) durch ist. So war es bei einer Freundin von mir, die für ihre Tochter beantragt hat. Sie hat in Bereichen zugesprochen bekommen.

                              Es würde mich nicht wundern, wenn es bei einem staatlichen Betreuer schneller ginge.........der dann aber weniger Zeit hat.
                              Das kann doch nicht Sinn der Sache sein.
                              Zuletzt geändert von patiko; 25.02.2015, 08:57. Grund: Ergänzung

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                                #40
                                AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                Na das mit der Bestellung war bei uns recht zügig. Da wohnte der Sohn ja auch noch bei mir, ich hatte die Scheidung eingereicht vom leiblichen Vater. Habe meine Arbeitszeit so geregelt, daß ich Feierabend hatte wenn er damals noch Förderschule kam.
                                Patiko es ist vieles nicht so wie es auf den ersten Blick scheint, klar merkst du erst nach und nach immer mehr. Wird viel versprochen, aber danach kann sich dann wenn es soweit ist leider niemand mehr erinnern..........
                                Falls es bei dir soweit sein sollte hör dich bei Eltern um deren Kinder schon da sind. Mein Sohn ist in einer Außenwohngruppe, und alles steht und fällt mit dem Personal.

                                Gruß Doro

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                                  #41
                                  AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                  Ja Doro, da hast du sicher Recht, daher werde ich auch genau hinterhaken, wenn die Entscheidung ansteht.
                                  lg Diana

                                  Kommentar

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