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Inkontinenzversorgung

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    #26
    AW: Inkontinenzversorgung

    [...] „Alleine die Ankündigung des Qualitätstests hat deutlich Bewegung in die Sache gebracht. Es ist gut, dass der GKV-Spitzenverband nun auch eine Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses im Bereich der Inkontinenzhilfsmittel für richtig hält. Nach über 20 Jahren wurde das auch höchste Eisenbahn. Denn seit 1993 ist das Verzeichnis in diesem Bereich qualitativ nicht angepasst worden. Dabei hat es bei Inkontinenzhilfsmitteln inzwischen erhebliche Weiterentwicklungen gegeben. Für mich steht unzweifelhaft fest: Die Versicherten haben einen klaren Anspruch auf eine qualitativ und quantitativ angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln. Diese muss dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Und es ist die gesetzlich klar verankerte Aufgabe der Krankenkassen, die notwendige Versorgung ohne Wenn und Aber sicherzustellen. Schließlich ist gerade die Versorgung mit Inkontinenzartikeln für viele ein sensibles Thema. Es kann auch nicht sein, dass Patientinnen und Patienten aus eigener Tasche draufzahlen müssen, um eine vernünftige Qualität zu bekommen.“ [...]
    Quelle und kompletter Text: Patientenbeauftragter

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      #27
      AW: Inkontinenzversorgung

      Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), will Krankenkassen per Gesetz verpflichten, Patienten mit einer besseren Qualität von Windeln zu versorgen. „Seit geraumer Zeit äußert eine Vielzahl von Versicherten Beschwerden, wonach die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenzmitteln qualitativ nicht ausreichend ist“, heißt es in einem Positionspapier Laumanns, über das der „Spiegel“ am Freitag vorab berichtete.
      Quelle und kompletter Text: apotheke adhoc

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        #28
        Staatssekretär Karl-Josef Laumann macht sich weiterhin für eine angemessene Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfsmitteln stark. Dabei kritisiert er in der „Bild“-Zeitung erneut das Verhalten einiger Krankenkassen. Denn obwohl die Qualitätsanforderungen für Inkontinenzhilfsmittel nach 23 Jahren endlich im März 2016 erhöht wurden, haben einige Krankenkassen erst kürzlich die Monatspauschalen, die sie für die Versorgung der Versicherten zahlen, gesenkt.
        Quelle und kompletter Text: Patientenbeauftragter

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          #29
          Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Erwägung zu überweisen. Das Ministerium muss nun innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. In der Petition wird gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen von ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag gewährleistet werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten von den Versicherten zu tragen sind. [...]
          Quelle und kompletter Text: Deutscher Bundestag

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            #30
            Hallo miteinander,
            ich möchte folgende Informationen mit euch teilen. Für die ganze Meldung bitte den Link benutzen:
            https://www.openpetition.de/petition...-sicherstellen

            "22.02.2017 14:57 Uhr

            Stiftung Warentest – Test von Inkontinenzprodukten - Eine deutliche Klatsche für die Krankenkassen

            In Augabe März der Zeitschrift „Test“ wurden saugende Inkontinenzhilfen getestet. Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass die meisten Kassenwindeln nicht dicht halten und zudem auch noch zu viel Feuchte abgeben. Die von Leistungserbringern abgegebenen Produkte halten so die Mindestanforderungen des aktuellen Hilfsmittelverzeichnis nicht ein.

            Obwohl der Test nach den alten Regeln und Eingruppierungen des Hilfsmittelverzeichnisses gemacht wurde, zeigt sich deutlich, dass beliebte Kassenwindeln nicht den Mindestanforderungen des neuen Hilfsmittelverzeichnis genügen. Alle Hilfsmittel die den Übergang bis Mitte März nicht schaffen und keine neue Hilfsmittelnummer zugeteilt bekommen haben, werden dann gelöscht. Ab Mitte März gelten nur Hilfsmittel mit einer Hilfsmittelnummer 15.25.30.xxxx und 15.25.31.xxxx ohne weiteren Nachweis als zugelassen.

            Betroffene fragen hierzu den Leistungserbringer nach der aktuellen Hilfsmittelpositionsnummer der „Windel“. Gibt dieser eine Positionsnummer mit 15.25.01.xxxx oder 15.25.03.xxxx an, sollte gesetzlich Versicherte der Abgabe des Hilfsmittels auf jeden Fall widersprechen und das Hilfsmittel ablehnen. Möchte ein Leistungserbringer trotzdem ein altes Produkt abgeben, dann hat dieser dem Betroffenen schriftlich zu bestätigen, dass Hilfsmittel in allen Punkten dem neuen Hilfsmittelverzeichnis entspricht. Der Leistungserbringer übernimmt in diesem Fall die volle Haftung gegenüber dem Versicherten und der Krankenkasse. Wird das Hilfsmittel vom Hersteller nicht oder nur verändert eingetragen, dann hat der Leistungserbringer zumindest die Pauschalen an die Krankenkassen zurück zu erstatten. Das von ihm abgegebene Hilfsmittel entsprach nachweislich dann doch nicht dem gültigen Hilfsmittelverzeichnis. [.....]"

            LG, amai

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