....Grund deswegen in Panik auszubrechen, habe ich allerdings nicht, weil ich mich informiert habe.

Für mich konkret heißt das: Ich muss mich um die gesetzliche Vertretung, die Grundsicherung und das Kindergeld kümmern......allerdings habe ich da auch noch etwas Zeit...da ich für alle drei Angelegenheiten erst im nächsten Jahr etwas tun muss. Patrick wird im September (2018) 18 Jahre alt.
Infos habe ich mir aber schon in den zuständigen Stellen geholt, zusätzlich findet auch in der Schule eine Infoveranstaltung mit Vertretern der Agentur für Arbeit, dem Integratonsfachdienst und der Lebenshilfe (Werkstatt) statt.

Ein Hinweis vorab: Natürlich kann ich gerade bei Bearbeitungszeiten nur von meinem Landkreis/ Bundesland (hier: LK Prignitz, Nord-West-Brandenburg) berichten. Anderer Orts können diese kürzer oder länger sein.

Kindergeld (Bearbeitungszeit: 6-8 Wochen, Antrag dementsprechend vor dem 18. Geb. einreichen); Familienkasse

Grundsätzlich muss man zum 18. Lebensjahr einen neuen Antrag stellen, der wird mir zeitnah zur Fälligkeit zugeschickt.

**Edit am 02.08.18
Mein Antrag ist nach 14 Tagen bis August 2019 bewilligt worden.
Für das Kindergeld für behinderte Menschen muss ich mir im nächsten Frühjahr die nötigen Formulare anfordern.

**Edit 10.01.19
Kindergeld-Rechtlich wird der Eingangsbereich u. Berufsbildungsbereich der WbfM wie eine Ausbildung behandelt. Es ist erstmal nur ein Fortzahlungsantrag nötig.

Dementsprechend ist der Antrag auf dauerhafte Zahlung des Kindergeldes, bei Behinderung beim wechsel in den Arbeitsbereich fällig. Um rechtzeitige Zusendung der Formulare muss ich mich selbst kümmern, die bekommt man nur auf Anfrage.



Grundsicherung Sozialamt -> betrifft Patrick erst mit Eintritt in die WbfM

23.05.18
Da ich ich ALG II beziehe, und mit Patrick einen Bedarfsgemeinschaft bilde, bleibt der Bezug der Grusi (Patrick) erstmal über das Jobcenter geregelt, lt dem aktuellen Bescheid.
Grundsicherung wegen Erwerbsminderung wird dann zum Wechsel in die WfbM, beantragt. Das läuft alles im Oktober an.
(s. auch im Komentar)



gesetzliche Betreuung (Bearbeitungszeit: 6 Monate, also Ende April ´18); Betreuungsbehörde

Auf vielen Infoseiten ließt man, das die gesetzliche Betreuung angeregt werden muss. Dieser Schritt entfällt, wenn man diese als Eltern/Angehöriger übernehmen möchte. Dazu nimmt man mit der Betreuungsbehörde Kontakt auf, die leiten alles weitere in die Wege.
1. Schritt ist ein Hausbesuch zur Aufnahme des Antrags und Kennenlernen von Patrick.
2. Erstellung eines Gutachtens durch einen vom Gericht beauftragten Arzt
3. Anhörung beim Betreuungsgericht -> Entscheidung
4. Termin beim Rechtspfleger zur Vermögensoffenlegung, weg. der Gerichtskosten, und Verpflichtung als Betreuerin (Belehrung rechte/Pflichten) *Edit am 19.09.

23.03.18
Heute war der Termin mit der Betreuungsbehörde, das Gespräch lief positiv, die Sachbearbeiterin ist gut auf Patrick eingegangen und Patrick hat gut Auskunft gegeben. Alle meine Fragen wurden geklärt. Ich bekomme die Betreuung wohl in allen Bereichen zugesprochen.

- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Postangelegenheiten
- Aufendhaltsbestimmung und
- Vertretung vor Behörden

Einmal Im Jahr muss ich einen Jahresbericht schreiben (Unterlagen ausfüllen). Zum Ende eines Betreuungsjahres habe ich Anspruch auf eine Aufwandspauschale.

**Edit am 02.08.18:

Termin zur Anhörung bei Gericht ist am 22.08.18.
Das Gutachten empfiehlt eine dauerhafte Einrichtung einer Betreuung, ohne weitere Nachprüfung in allen genannten Aufgabenbereichen.

22.10.18
Die rechtliche Betreuung für Patrick wird mir in allen Bereichen zugesprochen.
Nach 7 Jahren wird geprüft, ob die Betreuung noch im selben Umfang nötig ist, dazu ist dann auch ein neues medizinisches Gutachten nötig, auch wenn dies im Gutachten anders steht. Die Gutachter beziehen das "dauerhaft" meist auf die medizinischen Gründe. Auch wenn die Einschränkungen dauerhaft bestehen bleiben, sieht der Gesetzgeber eine Nachprüfung vor.

28.08.
Nachdem mir heute der Beschluss des Gerichts zugestellt wurde, erfolgt ein Termin beim Rechtspfleger zur Belehrung über die Rechte und Pflichten als rechtliche Betreuerin. Dann bekomme ich auch den Betreuerausweis.
Sollte dieser Termin erst nach Patricks Geburtstag stattfinden, reicht auch der Beschluss als Nachweis, das ich als Patricks Betreuerin bestellt bin.