Zitat von binzi Beitrag anzeigen
Habe mir jetzt überlegt, da meine Anwältin überhaupt nicht in die Gänge kommt, die Gegenseite selber anzuschreiben, diese darauf aufmerksam mache dass das mit der Pfändung für Februar nicht so läuft, da ein Anwalt für Familienrecht dies wissen müsste, wann eine Pfändung wirksam wird und dass sie dies meinem Chef mitteilt.
Und zugleich fordere ich nochmals die Unterlagen an, die eigentlich zum 09.03.16 hätte hier sein sollen. Nachweise über Bezug von Leistungen seit mein Sohn in dieser Einrichtung ist.... Agentur für Arbeit, Sozialamt. usw...... hier ist nämlich noch nichts angekommen.
Ach ja,,,,, vorsorglich wurde jetzt, entgegen anderer Auskünfte der Behörden ein Antrag auf Grundsicherung gestellt. Die Entscheidung würde mitgeteilt werden, grins.....
Bin ich mal gespannt.

VG
Binzi