Zitat von binzi
allo Monika,

sorry dass ich nicht schon früher weitere Infos zu meiner Sache geschrieben habe, aber ich bin am tun und machen und nichts geht vorwärts.
Meine Anwältin kommt einfach nicht in die Gänge. Ich sitze am PC und suche Gesetzestexte und Nachweise usw.... im Bezug auf Leistungen für meinen Sohn, drucke diese auch aus und leite sie an die Anwältin weiter.
In Sachen Lohnpfändung bin ich momentan sehr gefordert.
Die Gegenseite hat ja, wie schon geschrieben, Lohnpfändung bei meinem AG betrieben. Tage später kam ein Fax der Gegenseite "wenn der gepfändete Lohn innerhalb der Frist nicht bei der Mantandin eingeht müssten wir Klage gegen den AG einreichen.
Jetzt hat mein AG natürlich Angst davor und weiss nicht so recht was er machen soll, den in dem Fax steht noch dass auch der Februarlohn zur Zahlung fällig ist.
Ich muss dazu sagen: Den Lohn für Februar habe ich am 22.3.16 erhalten, am 23.2.16 kam die Lohnpfändung zu meinem AG. Jetzt meint die Anwältin der Gegenseite die Pfändung würde ab 28.01.16 greifen, da dies der Beantragungstag war, wo sie diese Pfändung in Auftrag gegeben hat.
Ergo: ich soll jetzt für März, nach Abzug der unter Klageandrohung Pfändung lediglich 236,50 Euro von meinem AG als Lohn erhalten, der Rest geht an die Mutter von Fabian.
Ich war zwischenzeitlich 2 mal auf dem Vollstreckungsgericht und habe versucht die Pfändung vorübergehend einzustellen, da ja die Prüfung von Bezug von Leistungen ansteht und damit verbunden die Zahlung des Unterhalts. Nichts........ ich bekomme es nicht mal schriftlich dass das Datum der Zustellung maßgebend für die Pfändung ist, da mein Chef sich absichern möchte und gerne etwas schriftliches hätte.
Was soll man da noch machen?????????