Zitat von binzi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, und danke für die Antwort,
so sehe ich das auch.
Sie ist als gesetzliche Betreuerin eingetragen, zumindest bei Gericht. Beim Versorgungsamt, die für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises zuständig sind ist sie aber nicht als Betreuerin eingetragen, was auch wieder eine Verfehlung darstellt, lt. Mitarbeiterin des Versorungsamtes.
Das ist aber nicht wichtig. Mir ist wichtig, welche Merkmale mein Sohn hat und welchen Grad der Behinderung.
So kann ich dann besser Argumentieren......

Ich danke für eure Antwort.
Vg
binzi