Zitat von binzi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

wow, danke für die schnelle Antworten.

Tja, wenn wir das nur wüssten welche Leistungen mein Sohn erhält. In dem Schreiben der Gegenseite heißt es nur " aufgrund der Leistungen die er von der Agentur für Arbeit erhält hätte er keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung. Es steht nichts dabei welche Leistungen er im einzelnen bezieht. Das ist eben das verwunderliche an der ganzen Sache, warum schreiben sie das nicht, bzw. weisen auf Gesetze und §§ hin.
Das Merkblatt vom bvKm habe ich schon zig mal durchgelesen und mittlerweile auch meine Anwältin.

Meine Ex-Frau hat eigenes Einkommen, arbeitet also aber mir kommt der Verdacht auf, dass Sie von mir die Unterhaltsleistungen (als Betreuerin meines Sohnes) und nebenbei noch die Leistungen.

Mein Sohn ist Schwerbehindert, auf einem Auge so gut wie blind, das andere geschwächt, so gut wie Taub, spricht aus diesem Grunde nicht, er hat das goldenhar-syndrom und was ich erfahren habe Pflegestufe I und besucht, bzw. lebt in einer Behinderteneinrichtung nahe Nürnberg.

Und was die "unwissenheit" angeht, naja die Anwältin meiner Frau vertritt sie schon seit 2008 und als Anwältin für Familienrecht muss sie eigentlich wissen welche Anträge und Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wenn sie mir drohen mit Anzeige, Gefängnis, Lohnpfändung und das ständig da sind sie dann auch nicht "unwissend".

bin gespannt war noch raus kommt dabei.
Danke für eure hilfreichen Antworten, daaaaanke

Vg
binzi