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Behindertenfahrdienste

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    Behindertenfahrdienste

    Hallo zusammen,

    eine Frage habe ich und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:

    Wo kann man die Richtlinien für die Bedingungen im Behindertentransport zu teilstationären Einrichtungen (Werstatt, Tafö, Schule)einsehen? Dabei geht es mir um das von wo - bis wohin und wie weit es versichert ist.

    Also gibt es da eine klare Regelung und wer schreibt diese vor? Einrichtungsträger, Kostenträger, Anbieter?

    z.B. ab und bis Haustüre, auch wenn diese im 4. Stock liegt, oder auf der Straße, oder ab Hoftor, oder ab der Treppe vor der Haustüre?

    #2
    AW: Behindertenfahrdienste

    Hallo Myriam,

    schau mal nach, ob Du über den Link genauere Informationen zu dem gesuchten Bundesland finden kannst: Busstop

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      #3
      AW: Behindertenfahrdienste

      Hallo Inge,

      vielen Dank für deinen Link, aber ich habe dort noch nichts passendes gefunden. Mir geht es ganz explizit darum, wie weit eine Fahrbegleitung den zu Betreuenden nach Hause begleiten darf. Unsere Begleitung muss theorethisch auf der Straße stehen bleiben, weil er sonst nicht versichert ist. Also darf keinesfalls unsere Treppe vor der Haustüre bis zur Haustüre hochgehen und schon gar nicht unsere Wohnung betreten. Im Falle eines Unfalls wäre die Person nicht versichert, sagt der Transportchef.......wo kann ich diese Vorgaben denn einsehen, oder wer weiß hier bescheid? Wir hatten jahrelang keine Probleme und auf einmal geht so eine versicherungstechnische Bürokratie los. Das nervt ganz schön (zusätzlich).

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        #4
        AW: Behindertenfahrdienste

        Hallo Myriam,
        mir kommt spontan so als Idee direkt bei einem Versicherer nachzufragen. Für einen Arbeitsunfall wäre das die zuständige Berufsgenossenschaft.


        Ich würde zusätzlich beim Träger der Kosten die genauen Auschreibungsbedingungen erfragen und ob es da bezüglich der Abholungsbedingungen genaue Vorgaben gibt (Haustür, am Strassenrand o.ä.).

        LG, amai

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          #5
          AW: Behindertenfahrdienste

          Hallo Myriam,

          vielleicht weiß der Kostenträger mehr? Oder der Transportchef soll Dir die gesetzliche Grundlage dafür nennen. Sagen kann er ja viel

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            #6
            AW: Behindertenfahrdienste

            Hallo amai,

            ja, das ist auch eine gute Möglichkeit!

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